...

Diskutieren Sie über ...
Antworten
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Zweitausbildung

Beitrag von muemmel »

Ich bin stink sauer, damit geht mir ein Verlustvortrag von ca. 10.000 € durch die Lappen. Es fragt sich, ob Sie überhaupt was davon gehabt hätten. Insbesondere dann, wenn man in der 2. Jahreshälfte ins Berufsleben eintritt, geht der VV oft wirkungsarm bis wirkungslos verloren. Wie war das also bei Ihnen?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Zweitausbildung

Beitrag von muemmel »

Wird der Verlustvortrag nur im ersten Jahr berücksichtigt? Das kommt auf seine Höhe an. Wenn Sie im Juli angefangen haben, zu arbeiten, werden Sie ja mehr 10.000 Euro verdient haben - damit ist der VV weg. Und die Steuerersparnis würde sich in Grenzen halten. Nehmen wir mal an, Sie hatten 2.500 Euro Bruttolohn - macht für Juli-Dez. 15.000 Euro. Davon bleiben steuerfrei: 8.500 Grundfreibetrag, 1.000 Euro Werbungskostenpauschale, 1.000 Euro KV-Beiträge und ein Teil der RV-Beiträge, der ebenfalls ca. 1.000 Euro ausmacht. Das zu versteuernden Einkommen beträgt folglich 3.500 Euro, worauf ca. 600 Euro Steuern zu entrichten wäre. Alles, was Sie darüber hinaus an Steuern gezahlt haben, kriegen Sie auch ohne VV wieder - die Ersparnis wären also diese 600 Euro. Und natürlich ist der VV weg: 15.000 minus 10.000 macht 5.000 Euro - eindeutig ein Einkommen über null...
Und kann man abschätzen ob ein Einspruch Sinn macht? Schwer. Aber der kostet ja auch nichts. Argumentieren Sie halt damit, daß die "tatsächlichen Verhältnisse" eben von den Meldeverhältnissen abgewichen sind und es aber auf die tatsächlichen Verhältnisse ankommt
Antworten