Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellung

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Bob_James
Beiträge: 5
Registriert: 28. Dez 2014, 15:29

Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellung

Beitrag von Bob_James »

Hallo,

ich habe am 01.01.13 nach dem Studium angefangen zu arbeiten und hatte dieses Jahr keine Zeit für die Steuererklärung und habe dies deshalb auf die Winterferien verschoben (mir wurde beim Finanzamt gesagt, dass dies kein Problem ist da ich nicht zur Erklräung verplichtet bin). Es ist nun so, dass ich jetzt leider einen kurzfristigen Urlaub machen wollte und nun etwas unsicher bin wann ich welche Stuererklräungen einreichen muss.

Es geht um Fristen zu:

- Verlustfeststellung (Studiengebühren etc.) aus dem Studium 2007, 2008, 2009, 2010, 2011
- Steuererklärung 2013 (Steuererklärung 2014 kommt ja auch bald wieder)

Außerdem stellt sich die Fragen für die Verlustfestellungen:

- Muss ich diese jedes Mal für das Jahr machen (2007-2011)?
- Wenn ich in BW studiert habe aber nun im Saarland arbeite, wohin gehen die Verlustfestellungen?

Vielen Dank im Vorraus für die Hilfe
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von muemmel »

Nun, die Frist für Verlustfeststellungen beträgt 7 Jahre - für 2007 ist es also allerhöchste Zeit. Und ja, Sie müssen da für jedes Jahr eine Erklärung machen. Insofern wird auch für 2012 eine Erklärung fällig - das ist ja das erste Jahr, wo die gesammelte Verluste von 07-11 dann auflaufen.
Die Frist für die "normale" Steuererklärung beträgt 4 Jahre - 2013 eilt da also nicht. Zuständig ist übrigens das Finanzamt Ihres Wohnsitzes, auch für Erklärung über frühere Jahre.
Mal interessehalber: Hatten Sie zwischen Studium und Arbeit, 2012 also, Einkommen? Und haben Sie während des Studiums irgendeine Arbeit gehabt (kein Minijob - steuerpflichtige Arbeit)? Das ist nämlich wichtig für die Frage, ob Verlustfeststellungen überhaupt Sinn machen bzw. ob überhaupt Verluste entstanden sind.
Bob_James
Beiträge: 5
Registriert: 28. Dez 2014, 15:29

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von Bob_James »

Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also dann 2007 gleich und alles andere hat auch noch ein paar Wochen Zeit, das ist gut.

Während des Studiums habe ich nur Bafög bekommen und 2012 habe ich einen KFW Kredit (3600) und einen Kredit des Studentenwerks aufgenommen und dann 9 Monate meinen kranken Vater gepflegt. Muss Bafög als Einkommen angegeben werden? Sollte ja unter der Grenze zur Versteuerung sein.
Bob_James
Beiträge: 5
Registriert: 28. Dez 2014, 15:29

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von Bob_James »

Bob_James hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort. Also dann 2007 gleich und alles andere hat auch noch ein paar Wochen Zeit, das ist gut.

Während des Studiums habe ich nur Bafög bekommen und 2012 habe ich einen KFW Kredit (3600) und einen Kredit des Studentenwerks aufgenommen und dann 9 Monate meinen kranken Vater gepflegt. Muss Bafög als Einkommen angegeben werden? Sollte ja unter der Grenze zur Versteuerung sein.
Ach ich hatte vergessen das ich 2007 einen Ferienjob mit Bruttolohn 1900 € hatte.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von muemmel »

Muss Bafög als Einkommen angegeben werden? Sollte ja unter der Grenze zur Versteuerung sein. Mit der Grenze zur Versteuerung hat das nichts zu tun. Bafög ist schlicht kein Einkommen im Sinne des Steuerrechtes und darum muß man es nicht angeben. Die Bafög-Rückzahlung, die bei Ihnen ja bald beginnen wird, ist übrigens auch nicht steuerlich absetzbar.
Ach ich hatte vergessen das ich 2007 einen Ferienjob mit Bruttolohn 1900 € hatte. Tja, da geht es doch schon los - Einkommen und Studienkosten sind gegeneinander zu rechnen, d. h., wenn Sie weniger als 1900 Euro Studienkosten hatten, ist 2007 gar kein Verlust entstanden.

Grundsätzliche Frage: Haben Sie eigentlich vor dem Studium eine andere Ausbildung gehabt und abgeschlossen? Wenn nicht, gibt es nämlich keine Verlustfeststellung, weil das dann Sonderausgaben sind, die nicht als Verlust vorgetragen werden können.
Bob_James
Beiträge: 5
Registriert: 28. Dez 2014, 15:29

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von Bob_James »

Dann hat sich 2007 erledigt. Dann habe ich auch weniger Stress mit der Frist :D

Also ich hatte jüngste BFH Urteile so verstanden, dass Ausgaben für eine Berufsausbildung oder für ein Erststudium nach dem Abitur Werbungskosten und keine Sonderausgaben sind (VI R 38/10 und VI R 7/10).

http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 0R%2038/10
http://dejure.org/dienste/vernetzung/re ... 20R%207/10
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von muemmel »

Also ich hatte jüngste BFH Urteile so verstanden, dass Ausgaben für eine Berufsausbildung oder für ein Erststudium nach dem Abitur Werbungskosten und keine Sonderausgaben sind (VI R 38/10 und VI R 7/10). Das steht aber weder im Gesetz noch wird es in der Praxis so gehandhabt.
Bob_James
Beiträge: 5
Registriert: 28. Dez 2014, 15:29

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von Bob_James »

muemmel hat geschrieben:Also ich hatte jüngste BFH Urteile so verstanden, dass Ausgaben für eine Berufsausbildung oder für ein Erststudium nach dem Abitur Werbungskosten und keine Sonderausgaben sind (VI R 38/10 und VI R 7/10). Das steht aber weder im Gesetz noch wird es in der Praxis so gehandhabt.
:cry: :cry:

Hmm Mist. Naja vielleicht versuche ich es trotzdem.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fristen und Ablauf Steuererklärung und Verlustfeststellu

Beitrag von muemmel »

Nun, ich hätte da ein gegenteiliges (und jüngeres) BFH-Urteil im Angebot. Da geht es zwar um vorweggenommene Betriebsausgaben, da der Kläger selbständig ist, aber das können Sie analog auf Werbungskosten anwenden: http://www.bfhurteile.de/bfhurteilede/u ... =VIIIR2212
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