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Aufteilung für Nachberechnungen

Verfasst: 17. Sep 2014, 05:58
von blue0711
Hallo,

ich bin mir nicht ganz sicher, ob das hier unter Privatpersonen richtig liegt, da es eigentlich die EkSt btrifft, der Grund der zugrundeliegenden Nachberechnung aber aus der Einzelunternehmer-Tätigkeit kommt.
Aber ich bin Einzelunternehmer, also Geschäftskonto nur zur Abwicklung: 100% Gewinnabschöpfung nach privat.
Meine Frau unselbstständig sozialversicherungspflichtig.

Es müssen alte Steuerbescheide neu berechnet werden, weil Investitionsabzugsbeträge (alt Ansparabschreibung) aus 2005 und 2008 liegen geblieben sind und nachberechnet werden (+Zinsen). Soweit aber keine Frage.

Jetzt das Problem:
Damals bestand getrennte Veranlagung, da das günstiger war und auch bei der Nachberechnung bleibt, aber alle Steuern wurden gemeinsam gezahlt.
Natürlich wurde dementsprechend auch der Steuervorteil gemeinsam verbraucht.
Die Nachzahlung wirkt sich aber natürlich nur auf den für mich festgesetzten Steuerbetrag aus.

Wie wird nun bei einer Aufteilung vorgegangen?
Werden die alten gemeinsamen Zahlungen anteilsmäßig verteilt und auf die zu neu festgesetzten Steuern angerechnet?
Dann komme ich auf eine Nachzahlung bei beiden (Anteil aus festgesetzten Steuern angewendet auf bereits gezahlte Steuern, das abgezogen von festgesetzten Steuern), da mein Anteil an der damaligen Zahlung steigt.

Oder wird da gar nicht mehr oder anders aufgeteilt?

Gruß
kai

Re: Aufteilung für Nachberechnungen

Verfasst: 22. Sep 2014, 17:30
von Petz
Es wird nichts aufgeteilt.

Es werden nur Ihre Steuerbescheide geändert und nur Sie allein müssen die Nachzahlungsbeträge entrichten.

Ihre Frau ist da außen vor.