Hallo,
eine gute Freundin von mir, verheiratet, zwei Kinder, eigenes Einkommen 1600 Euro pro Monat, erhält von ihrem Ehepartner nach dem Verkauf des gemeinsam bewohnten Hauses einen Anteil von 90000 Euro.
Es stellt sich die Frage, ob sie davon Steuern zahlen muss, oder ob sie den ganzen Betrag auf die hohe Kante legen kann?
Hat jemand eine Antwort?
Grüße
B.
Hausanteile versteuern?
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Re: Hausanteile versteuern?
Hallo,
zur Beantwortung dieser Frage sind weitere Angaben nötig:
Wie lange wohnten die Ehegatten in dem Haus?
Waren beide als Eigentümer eingetragen?
Viele Grüße
Patrick Spielmann
Steuerberater Nürnberg
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Wie lange wohnten die Ehegatten in dem Haus?
Waren beide als Eigentümer eingetragen?
Viele Grüße
Patrick Spielmann
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Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Hausanteile versteuern?
Hallo,
nur der Ehepartner ist eingetragen, meine Freundin nicht. Sie bewohnen das Haus seit 6 Jahren. Danke für ihre Mühe.
Grüße
B.
nur der Ehepartner ist eingetragen, meine Freundin nicht. Sie bewohnen das Haus seit 6 Jahren. Danke für ihre Mühe.
Grüße
B.
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Re: Hausanteile versteuern?
Hallo,
wenn das Objekt bis zum Verkauf mindestens zwei volle Kalenderjahre selbst bewohnt wurde unterliegt ein möglicher Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer. Der Verkauf ist also steuerfrei.
Da nur der Ehegatte als Eigentümer eingetragen war ist der Anteil von 90.000 Euro im Prinzip als Schenkung zu betrachten. Hier beträgt der Freibetrag unter Ehegatten aber 500.000 Euro, so dass es steuerlich nicht relevant wird.
Zusammenfassend ist dieser Vorgang einkommensteuerlich also nicht relevant, soweit ich das Ihren Angaben entnehmen konnte. Bitte beachten Sie dass ich hier natürlich keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft erteilen kann. Wenn Zweifel bestehen sollten Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
wenn das Objekt bis zum Verkauf mindestens zwei volle Kalenderjahre selbst bewohnt wurde unterliegt ein möglicher Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer. Der Verkauf ist also steuerfrei.
Da nur der Ehegatte als Eigentümer eingetragen war ist der Anteil von 90.000 Euro im Prinzip als Schenkung zu betrachten. Hier beträgt der Freibetrag unter Ehegatten aber 500.000 Euro, so dass es steuerlich nicht relevant wird.
Zusammenfassend ist dieser Vorgang einkommensteuerlich also nicht relevant, soweit ich das Ihren Angaben entnehmen konnte. Bitte beachten Sie dass ich hier natürlich keine Rechtsberatung und keine verbindliche Auskunft erteilen kann. Wenn Zweifel bestehen sollten Sie eine persönliche Beratung in Anspruch nehmen.
Schöne Grüße
Patrick Spielmann
Patrick Spielmann
Steuerberater in Nürnberg
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Re: Hausanteile versteuern?
Hallo,
total nett von ihnen, das war genau die Auskunft, die wir brauchten.
Viele Grüße, danke
B.
total nett von ihnen, das war genau die Auskunft, die wir brauchten.
Viele Grüße, danke
B.