Gewerbe

Diskutieren Sie über ...
Antworten
Liane
Beiträge: 99
Registriert: 25. Mär 2011, 11:36

Gewerbe

Beitrag von Liane »

Hallo zusammen,
habe folgenden Fall: eine Freundin, Vollzeit im Angestelltenverhältnis beschäftigt,hat ein Gewerbe angemeldet, in dem sich Ausgaben und Einnahmen noch die Waage halten.
Ist sie nun verpflichtet dieses Gewerbe bei ihrer nächsten Einkommenssteuererklärung anzugeben, oder muss sie das erst, wenn sie Gewinn oder Verlust erzielt hat?
Danke für eine Antwort
Grüße
Liane
steuer-profi24
Beiträge: 44
Registriert: 5. Dez 2011, 20:21

Re: Gewerbe

Beitrag von steuer-profi24 »

Guten Tag,

soweit man ein Gewerbe angemeldet hat, so ist man auch verpflichtet eine Einkommensteuererklärung insoweit abzugeben, wenn es sich um keine Liebhaberei oder Hobby handelt. Ich gehe davon aus, dass die Freundin schon Geld verdienen will? Also die Absicht den Gewinn nachhaltig zu erzielen ist vorhanden oder?

Ich wünsche viel Erfolg.
Liane
Beiträge: 99
Registriert: 25. Mär 2011, 11:36

Re: Gewerbe

Beitrag von Liane »

Ja, sicher möchte sie Gewinn erzielen, wir dachten nur, dass eine Erklärung vielleicht erst dann erforderlich ist, wenn tatsächlich Geld übrigbleibt nach Abzug der Kosten.
Danke für die Antwort.
Grüße
Liane
Sternschnuppe
Beiträge: 65
Registriert: 25. Mär 2011, 11:33

Re: Gewerbe

Beitrag von Sternschnuppe »

Hallo,habe ein ähnliches Thema. Folgender Fall: Schülerin, sehr kreativ hat in monatelanger Arbeit,Kunstwerke erstellt, die sie nun zusammen mit ihrer Mutter auf Märkten verkaufen möchte. An Materialkosten sind da schon einige hundert euro reingeflossen.
Ein Gewerbe soll vorerst nicht angemeldet werden, um auf einigen Märkten zu testen, wie die Resonanz überhaupt ist.
Muss jetzt irgendetwas erfolgen, um sich bei evtl. Einnahmen nicht strafbar zu machen, oder kann man erstmal alles so laufen lassen?
Grüße
Sternschnuppe
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Gewerbe

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Abend,

also auch wenn man kein Geld zunächst so wirklich hat und nur hohe Kosten entstanden sind, sollte man die Verluste, die entstanden sind auf jeden Fall bei der Steuererklärung angeben. Diese werden dann später, wenn man Gewinne hat, von diesen abgezogen. Daher kann iman nur raten die Steuererklärung zu machen , um alles zu berücksichtigen.


Die Schülerin will später Geld verdienen oder ist die künstlerische Tätigkeit Ihr Hobby??? Also wenn die Schülerin später wirklich vor hat, mit Ihrer Tätigkeit Gewinne zu erzielen, dann sollte diese Tätigkeit dem Finanzamt gemeldet werden. Öfters werden solche Tätigkeiten als Hobby eingestuft und bei der Einkommensteuererklärung nicht berücksichtigt, weil es viele Kosten enstehen und es gar keine Gewinne erzielt werden.

Man kann sehr schwer pauschal sagen, um was es sich bei Ihrem Fall handelt. Das Finanzamt entscheidet im Einzelfall auch immer unterschiedlich.

Ich wünsche viel Erfolg.
Antworten