Werkstudent oder nicht?

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Lavatar
Beiträge: 1
Registriert: 22. Okt 2011, 14:21

Werkstudent oder nicht?

Beitrag von Lavatar »

Guten Tag, ich habe folgende Frage: Ich habe vor neben meinem Studium einen Job als Internet Accessor anzunehmen bei dem ich Wöchentlich max. 20 Stunden arbeiten dürfte. Ist dies als Werkstudentenjob wirksam zu machen so dass ich weiterhin versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung wäre? Ich hätte einen monatlichen verdienst zwischen 500 bis 1000 Euro je nachdem wieviel ich arbeite und wieviel Arbeit anfällt.Da es sich um eine Ausländische Firma handelt und sie mir bereits mitgeteilt haben das ich die sozialen Abgaben selbst zahlen müsse frage ich mich nun ob sich das dann neben den ganzen andern Steuern überhaupt lohnt dort zu arbeiten. Da dies mein erster besteuerter Job sein wird bin ich noch relativ unerfahren was das angeht.Falls ich also alles selbst zahlen würde wo würde ich dann Pi mal Daumen landen? Danke schonmal für ihre Hilfe

Mfg Lavatar
Bostonian
Beiträge: 136
Registriert: 26. Nov 2008, 04:41

Re: Werkstudent oder nicht?

Beitrag von Bostonian »

Wenn es max. 20 Stunden pro Woche sind, ist aufgrund der hauptberuflichen Tätigkeit als Student die Sozialversicherungsfreiheit in Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung gegeben. Rentenversicherung erst einmal nicht, weil hier lediglich die 400-Euro Grenze zur Entscheidungsfindung herangezogen wird.
Der Rest der Argumentation Deines Arbeitgebers klingt für mich eher nicht ganz gesetzeskonform. Wenn Du Angestellter bist, wird durch Deine Anstellung in DE automatisch eine Betriebsstätte des Unternehmens eröffnet. Damit ist der Arbeitgeber auch für die Abführung der Sozialabgaben und der Lohnsteuer zuständig (in diesem Fall Rentenversicherung).

Da ich aus eigener Erfahrung weiß, daß junge Internetfirmen es manchmal mit dem Recht nicht ganz genau nehmen, vermute ich einmal, daß es auf eine sogenannte "freie Mitarbeit" hinausläuft. Da das vermutlich nicht in den sogenannten Freien Berufen (Anwalt, Arzt, Unternehmensberater usw.) erfolgen wird, wirst Du dann quasi Selbständiger mit allem, was dazu gehört (Gewerbeanmeldung, Abführung Gewerbesteuer, Einnahmeüberschussrechnung usw.) Wenn Du das willst, kannst Du es gerne so machen. Für die Abführung der Sozialabgaben bei einer Scheinselbständigkeit haftet immer der Arbeitgeber, nicht der Arbeitnehmer. Insofern hast Du nur zusätzlichen Papieraufwand mit den steuerlichen Angelegenheiten, aber wenig Risiko, gegen das Gesetz zu verstoßen.
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