Einspruch

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trixipaulchen
Beiträge: 7
Registriert: 10. Aug 2011, 13:02

Einspruch

Beitrag von trixipaulchen »

Hallo,

ich habe (wie jedes Jahr) Einspruch gegen den Steuerbescheid erhoben. Bisher hat das Finanzamt geprüft und ich habe IMMER Nachzahlung bekommen.

Dieses Jahr schreibt Finanzamt dass ich sagen soll gegen welche Punkte ich in Widerspruch gehe. Ich kann doch aber gegen den gesamten Bescheid in Widerspruch gehen und eine Prüfung verlangen, oder?
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Einspruch

Beitrag von Bobgray »

Wenn Sie Einspruch gegen einen Steuerbescheid einlegen, bedeutet dies, dass Sie mit einer vom Finanzamt getroffenen Feststellung im Rahmen der Veranlagung nicht einverstanden sind. Natürlich müssen Sie zu dem Einspruch auch eine Begründung liefern, woher soll das Finanzamt sonst wissen, gegen was Sie genau Einspruch einlegen?

Und nur mal grundsätzlich:

Nachzahlung = Ich habe Beträge an das Finanzamt zu entrichten

Erstattung = Ich bekomme Beträge vom Finanzamt erstattet
trixipaulchen
Beiträge: 7
Registriert: 10. Aug 2011, 13:02

Re: Einspruch

Beitrag von trixipaulchen »

O.k., dann habe ich jedes Jahr eine Erstattung bekommen. :D

Mich wundert eben nur, dass das Finanzamt dieses Jahr auf eine konkrete Begründung besteht. Ehrlich gesagt wurstele ich mich mit einem PC-Steurprogramm durch die Steuererklärung, habe aber nicht wirklich Ahnung von der Materie.
Seit 4 Jahren gehe ich in Widerspruch mit der Begründung, dass meine Berechnungen etwas Anderes ergeben haben und genauso lange bekomme ich auf Grund meiner Widersprüche jedes mal mehr erstattet.

Habe eigentlich keine Lust deren Arbeit zu machen und zu prüfen wo die sich vertan haben. Und das haben Sie ganz offensichtlich denn sonst würde die Differenz zu meinem Programm nicht über 700,-€ betragen.

Was passiert denn im schlimmsten Fall wenn ich einfach schreibe, dass ich um Prüfung des gesamten Bescheides bitte? Prüfen müssen die ihn doch!
Bobgray
Beiträge: 21
Registriert: 20. Aug 2011, 14:04

Re: Einspruch

Beitrag von Bobgray »

Naja im "schlimmsten Fall" weist das FA den Einspruch als unbegründet zurück.

Was steht denn in den Erläuterungen zum Bescheid? In den ersten Sätzen der Erläuterung steht meistens wo die Abweichung her kommt.

Wenn da nichts steht würde ich folgendermaßen Vorgehen:

Jedes vernünftige Steuerprogramm hat eine Berechnungsfunktion. Einfach mal die Berechung ausdrucken, wie sich die Erstattung zusammensetzt und die einzelnen Werte dann mit der Berechnung auf dem Steuerbescheid abhaken.

Irgendwo müssen die Einkünfte ja höher (oder die Werbungskosten niedriger sein) als lt. Ihrer Steuerberechnung. Wenn Sie die Abweichung gefunden haben, wissen Sie schonmal auf welchen Punkt sie sich in der Einspruchsbegründung beziehen müssen. Oder das Finanzamt hat mit seiner Auslegung Recht, das solls auch geben, glaube ich.
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