Spekulationssteuer

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Ratatouille
Beiträge: 95
Registriert: 30. Jan 2009, 15:05

Spekulationssteuer

Beitrag von Ratatouille »

Hallo zusammen,
habe vor 5 Jahren ein Haus in der Eifel gekauft, in dem ich mich nur an einigen Wochenenden aufhalte, aber nicht gemeldet bin.
Nun habe ich die Möglichkeit, das Haus wieder zu verkaufen und dabei 60000 Euro Gewinn zu machen.
Jetzt stellt sich mir die Frage, was ich an Steuern zahlen muss und ob ich von der Spekulationssteuer betroffen bin, da ich ja innerhalb von 10 Jahren das Haus wieder verkaufe?
Danke im Voraus
Ratatouille
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von SiegesRitter »

Hallo Ratatouille,

deine Befürchtung trifft leider zu!
Falls du deine Steuererklärung vom Vorjahr schon gemacht hast, dann geb einfach mal den Betrag unter ,,Anlage SO" Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften ein. Vorausgesetzt, dein Jahreseinkommen ist ähnlich, wie im Vorjahr, dann wirst du sehen, wie hoch die Steuerbelastung ist.

Beachte jedoch, dass auch Veräußerungsnebenkosten anfallen bzw. damals beim Kauf Anschaffungsnebenkosten entstanden sind (Grunderwerbsteuer, Fahrten, Notarkosten, etc.), diese kannst du bei der Gewinnermittlung auch abziehen. Außerdem gehe ich davon aus, dass die ursprünglichen Anschaffungskosten für die 5 Jahre Eigennutzung um Abschreibung verringert werden von jeweils 1/50, somit 5/50 (50 Jahre Nutzungsdauer).

Wünsche dir hier viel Erfolg!
SiegesRitter
Beiträge: 131
Registriert: 11. Apr 2010, 23:53

Re: Spekulationssteuer

Beitrag von SiegesRitter »

Berichtigung meiner Aussage:

Meine Aussage ist nicht korrekt.
Ich hatte mir heute nochmals den § 23 EStG durchgelesen und hierin steht, dass das Gewinn, sofern das Gebäude und Umland zu eigenen Wohnzwecken verwendet worden ist nicht der Spekulationsfrist und somit auch nicht der Besteuerung unterliegt.

Zu klären gilt nun, ob das Ferienwohnhaus als Nutzung zu eigenen Wohnzwecken ausreichend ist. Hierzu würde ich eine verbindliche Anfrage (nur vor Abwicklung des Sachverhaltes) mit genauen Angaben beim Finanzamt einreichen. Dann besteht hier auf alle Fälle für Ihren Fall Rechtssicherheit. Diese Antrag auf verbindliche Auskunft ist jedoch gebührenpflig, die Höhe würde ich vorab mal abklären und andernfalls, wenn diese zu hoch ist, einen Steuerberater aufsuchen.

Gruß

Siegesritter
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