Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, bis zu welcher Höhe Unterhaltszahlungen steuerlich berücksichtigt werden? Oder gibt es da keine Obergrenze?
Danke
Gruß
Giacomo
Unterhalt
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- Beiträge: 131
- Registriert: 11. Apr 2010, 23:53
Re: Unterhalt
Hallo Giacomo,
nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann unerhalt bis zu 13.805 € im Kalenderjahr geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Unterlagen als Nachweis vorliegen.
Beachte jedoch, dass der Unterhaltsempfänger diesen wiederum vrsteuern muss!
Gruß
Siegesritter
nach dem § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG kann unerhalt bis zu 13.805 € im Kalenderjahr geltend gemacht werden, wenn die entsprechenden Unterlagen als Nachweis vorliegen.
Beachte jedoch, dass der Unterhaltsempfänger diesen wiederum vrsteuern muss!
Gruß
Siegesritter