Unterstützung von Familienangehörigen

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Liane
Beiträge: 99
Registriert: 25. Mär 2011, 11:36

Unterstützung von Familienangehörigen

Beitrag von Liane »

Hallo zusammen,
habe Frage zu folgendem Fall:meine Freundin hat ihre Schwägerin, die bisher mit ihrem Mann in Kroatien gewohnt hat aufgenommen, nachdem ihr Mann sie und ihre beiden Kinder mehr oder weniger vor die Tür gesetzt hat. Bis hier überhaupt geklärt ist, in welcher Form die Behörden sie unterstützen, kommt meine Freundin für alles, was die drei benötigen, auf. Kleidung , Verpflegung , Unterkunft etc. Kann sie diese Form von Unterhaltszahlung steuerlich absetzen?
Danke für eine Antwort im Voraus
Liane
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Unterstützung von Familienangehörigen

Beitrag von andi81 »

grundsätzlich ist zu sagen, dass diese art von unterhaltszahlungen für sog. "andere familenangehörige" ansetzbar sind. es gelten seit 2007 aber generell verschärfte nachweispflichten. für unterhaltszahlungen gibt es die anlage U in den steuerformularen. abgezogen werden anerkannte unterhaltszahlungen in der berechnung dann über die sog. außergewöhnlichen belastungen. ich würde deiner freundin raten hierzu auf alle fälle eine nähere erläuterung im anschreiben die sache dem FA darzulegen. sie sollte über gänzliche auslagen unbedingt entsprechende belege beifügen, ggf. auch eine berechnungsaufstellung über die kosten beifügen.

ich möchte hier aber anfügen, dass ich in dieser art Sachverhalt auch nicht genau weiß, wie das FA verfahren wird. denn anzumerken ist, ein rauswurf des ehemannes bedeutet auch immer, dass die beiden nach wie vor verheiratet sind und zusammen gewohnt haben, zusammen evtl. einkommen hatten, ect. . sozial brauch man sich darüber nicht streiten, aber rein steuerrechtlich bin ich mir da nicht sicher, gerade weil kinder mit im spiel sind. weil man muss hier z.b. anfügen, dass die beiden als eltern u.U. kindergeld hätten beziehen können und hier reicht bei den beiden schon steuerrechtlich in deren eigenem steuersachverhalt schon der anspruch des kindergeldes aus.

deswegen bin ich echt überfragt, wie behördliche ansprüche die unterhaltszahlungen von angehörigen bei nicht beantragung dieser ansprüche und auch unter dem umstand der ehe und der verantwortung des ehepartners, solche u-zahlungen ausschließen.

vielleicht weiß ein steuerkollege hierzu mehr? im zweifelsfall soll deine freundin wie oben beschrieben den ansatzversuch starten. probieren kann man es immer

gruß
Liane
Beiträge: 99
Registriert: 25. Mär 2011, 11:36

Re: Unterstützung von Familienangehörigen

Beitrag von Liane »

Hallo andi,
danke für deine netten Ausführungen, bin sicher , dass du meiner Freundin mit deinen Tipps weiterhelfen konntest.
Toll, dass sich jemand hier soviel Zeit nimmt , Anderen auf die Sprünge zu helfen.
Nochmals vielen Dank und dir einen schönen Tag :)
Liane
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Unterstützung von Familienangehörigen

Beitrag von andi81 »

gerne - aber beachte meinen hinweis. der fall ist eher speziell. versucht es einfach
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