Hallo zusammen,
wie sieht das aus, wenn jemand aus der Kirche austreten möchte? Braucht man dazu die Steuerkarte vom Arbeitgeber
Über eine Antwort würde ich mich freuen.
Grüße
Farina
Kirchenaustritt
Re: Kirchenaustritt
nee, zum Austritt an sich nicht.
Aber man sollte mit der Austrittsbescheinigung und Lohnsteuerkarte zum FA gehen, damit die das eintragen können und der Arbeitgeber nicht weiterhin Kirchensteuer einbehalten muss.
Aber man sollte mit der Austrittsbescheinigung und Lohnsteuerkarte zum FA gehen, damit die das eintragen können und der Arbeitgeber nicht weiterhin Kirchensteuer einbehalten muss.
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