Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung

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frugi
Beiträge: 7
Registriert: 19. Nov 2018, 09:05

Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung

Beitrag von frugi »

Hallo zusammen,

ich komme mit meinem Problem trotz Suche leider nicht weiter, aber ich bin mir sicher, dass mir hier jemand weiterhelfen kann.

Also der Sachverhalt: Ich mache meine Steuererklärung bis zum Steuerjahr 2017 freiwillig, bin aber verunsichert, ob ich für 2018 nun eine verpflichtend und damit vor ein paar Monaten hätte abgeben müssen.

Meine Veränderungen von 2017 zu 2018
- Ich habe eine Kapitalanlage bei der die Zinsauszahlung an mich ohne Abzug jeglicher Steuern direkt an mich ausbezahlt wurde. Die Zinszahlung betrug 380 € und wird nächstes Jahr wohl über 410 € liegen.
- Insgesamt liegen meine Frau und ich auch etwas über dem Freibetrag von 1602 €, falls das noch von Interesse ist. Also im Endeffekt müssen wir die Zinszahlung tatsächlich noch versteuern

Muss ich meine Steuererklärung für 2018 nun verpflichtend abgeben?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Muss ich meine Steuererklärung für 2018 nun verpflichtend abgeben? Ja, und zwar bald, denn die Frist ist schon überschritten. Und aufgrund der neuen Gesetze zur verspäteten Abgabe der Steuererklärung ab dem Steuerjahr 2018 kann sowas richtig teuer werden, wenn man sich da zuviel Zeit läßt...
frugi
Beiträge: 7
Registriert: 19. Nov 2018, 09:05

Re: Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung

Beitrag von frugi »

Danke für die Info. Ich hatte gehofft, dass aufgrund der geringen Höhe nicht verpflichtend abgeben muss bzw. das dann erst bei meiner Abgabe festgesetzt wird und für die Zukunft gilt, aber da habe ich mich wohl getäuscht.

Dann werde ich mal sehen, ob ich schon eine Strafe zahlen muss.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verpflichtende Abgabe der Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Dann werde ich mal sehen, ob ich schon eine Strafe zahlen muss. Vermutlich nicht - richtig unangenehm wird es, wenn man mehr als 15 Monate wartet, d. h., ab April 2020. Aber Sie sollten sich trotzdem bald darum kümmern...
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