Verlustvortrag - Lohnsteuer verfallen lassen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Vita
Beiträge: 1
Registriert: 2. Sep 2019, 23:47

Verlustvortrag - Lohnsteuer verfallen lassen

Beitrag von Vita »

Hallo zusammen,

aktuell Lage:
Masterstudium seit 10/2017
Keine Einnahmen in 2018
Einnahmen mit geringer Lohnsteuer in 2019 (unterhalb des Freibetrags)

Nach meinem Wissen kann ich mein Masterstudium als Werbungskosten absetzen und als Verlustvortrag deklarieren. Außerdem wird ein Verlustvortrag direkt auf entstandene Lohnsteuer verrechnet, egal wie gering diese ausfallen.
Da ich aber für 2019 auch einen Verlustvortrag geltend machen möchte und nicht alles wegen der geringen Lohnsteuer verlieren möchte, dachte ich bei der kommenden Einkommensteuererklärung 2020, die Lohnsteuer nicht anzugeben. Die Lohnsteuer würde somit für 2019 verfallen, der Verlustvortrag würde aber weiter steigen. Dies lohnt sich aus meiner Berechnung mehr, da ich Anfang nächsten Jahres arbeiten werde und entsprechend viel Lohnsteuer zahlen muss.

Funktioniert dieses Vorgehen?
Bzw. muss ich als geringfügig Beschäftiger meine Lohnsteuer zwingend angeben, auch wenn der Bruttolohn unterhalb des Freibetrags liegt?

Danke vorab und viele Grüße :)
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Verlustvortrag - Lohnsteuer verfallen lassen

Beitrag von Tom998 »

Außerdem wird ein Verlustvortrag direkt auf entstandene Lohnsteuer verrechnet, egal wie gering diese ausfallen.
Nein. Ein Verlustvortrag wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen.
Funktioniert dieses Vorgehen?
Nein. Ein Verlustvortrag ist zwingend vorzunehmen, auch wenn er keine steuerliche Auswirkung hat. Wurde für das Vorjahr ein Verlustvortrag festgestellt, besteht für das entsprechende Jahr eine Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung (§ 56 EStDV).
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