Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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RütS
Beiträge: 3
Registriert: 28. Jul 2019, 18:22

Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Beitrag von RütS »

Hallo,


ich sitze an meiner Steuererklärung für das letzte Jahr und habe dazu eine Frage:


Meine Haupteinkünfte erziele ich ganzjährig im Angestelltenverhältnis. Letztes Jahr konnte ich einen einmonatigen Workshop geben in einer anderen Stadt und wurde dazu weitgehend freigestellt von meinem Arbeitgeber (mindestens einmal die Woche war ich jedoch an meinem Hauptbeschäftigungs- und Heimatort).

Für den Workshop würde ich gerne die Übungsleiterpauschale für nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Die Merkmale sollten erfüllt sein (bei mir konkret: nebenberufliche künstlerische Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation unter 2400€).


In diesem Zeitraum von etwas über einem Monat bin ich also von meinem Wohnort zum Workshop hin und her gependelt. Unterkunft und Fahrten wurden übernommen, ich war aber auch mindestens 1 Tag pro Woche bei meiner Hauptarbeitsstelle. Kann ich den Verpflegungsmehraufwand für die Workshoptage vor Ort steuerlich absetzen? Und wenn ja wo? Es hat ja nichts direkt mit meinen nichtsselbstständigen Einkünften aus meinem Hauptjob zu tun. Kann es dann bei den Werbungskosten in der Anlage N stehen?


Ich hoffe, ich konnte die Ausgangslage einigermaßen klar schildern; sonst gerne nochmal nachhaken. Jedenfalls bin ich wirklich sehr dankbar über jede Hilfe!
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Beitrag von schlauelia »

Übungsleiterpauschale oder tatsächliche Ausgaben!

Die Einnahmen werden per Saldo doch nicht versteuert, dann können Sie auch nicht die Kosten dazu bei Anlage N abziehen.

Lia
RütS
Beiträge: 3
Registriert: 28. Jul 2019, 18:22

Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Beitrag von RütS »

Vielen Dank für die Antwort!

Dann kann ich das nicht absetzen, verstehe ich auch.


Nun eine andere Frage: Sollten die Einkünfte aus meiner Workshoptätigkeit vom Finanzamt nicht im Sinne der Übungsleiterpauschale anerkannt werden, kann ich dann "nachträglich" den Verpflegungsmehraufwand geltend machen in einer EÜR?

Oder sollte ich gleich die Kosten von den Einnahmen abziehen und dann in die Zeile der Übungsleiterpauschale eintragen?
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Beitrag von Severina »

Die dürfen nicht abgezogen werden bzw. nur insoweit, als sie den Freibetrag übersteigen: Lesen Sie § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG.
RütS
Beiträge: 3
Registriert: 28. Jul 2019, 18:22

Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Beitrag von RütS »

Vielen Dank, darauf bin ich inzwischen auch gestoßen.

Können Sie mir noch bei der anderen Frage helfen:

Wenn das Finanzamt meine Einkünfte aus dem Workshop nicht in der Übungsleiterpauschale steuerfrei anerkennt, kann ich dann noch "nachträglich" den Verpflegungsmehraufwand gegen die Einnahmen gegenrechnen?

Oder müsste ich das jetzt schon, also den Betrag ("Aufwandsentschädigung" minus Ausgaben für Verpflegungsmehraufwand) in die Zeile eintragen?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N

Beitrag von schlauelia »

innerhalb eines Monats nach Bescheid können Sie alles noch mal ändern/Einspruch einlegen/ Beträge nachmelden...

Lia
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