Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
Hallo,
ich sitze an meiner Steuererklärung für das letzte Jahr und habe dazu eine Frage:
Meine Haupteinkünfte erziele ich ganzjährig im Angestelltenverhältnis. Letztes Jahr konnte ich einen einmonatigen Workshop geben in einer anderen Stadt und wurde dazu weitgehend freigestellt von meinem Arbeitgeber (mindestens einmal die Woche war ich jedoch an meinem Hauptbeschäftigungs- und Heimatort).
Für den Workshop würde ich gerne die Übungsleiterpauschale für nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Die Merkmale sollten erfüllt sein (bei mir konkret: nebenberufliche künstlerische Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation unter 2400€).
In diesem Zeitraum von etwas über einem Monat bin ich also von meinem Wohnort zum Workshop hin und her gependelt. Unterkunft und Fahrten wurden übernommen, ich war aber auch mindestens 1 Tag pro Woche bei meiner Hauptarbeitsstelle. Kann ich den Verpflegungsmehraufwand für die Workshoptage vor Ort steuerlich absetzen? Und wenn ja wo? Es hat ja nichts direkt mit meinen nichtsselbstständigen Einkünften aus meinem Hauptjob zu tun. Kann es dann bei den Werbungskosten in der Anlage N stehen?
Ich hoffe, ich konnte die Ausgangslage einigermaßen klar schildern; sonst gerne nochmal nachhaken. Jedenfalls bin ich wirklich sehr dankbar über jede Hilfe!
ich sitze an meiner Steuererklärung für das letzte Jahr und habe dazu eine Frage:
Meine Haupteinkünfte erziele ich ganzjährig im Angestelltenverhältnis. Letztes Jahr konnte ich einen einmonatigen Workshop geben in einer anderen Stadt und wurde dazu weitgehend freigestellt von meinem Arbeitgeber (mindestens einmal die Woche war ich jedoch an meinem Hauptbeschäftigungs- und Heimatort).
Für den Workshop würde ich gerne die Übungsleiterpauschale für nebenberufliche selbstständige Tätigkeiten in Anspruch nehmen. Die Merkmale sollten erfüllt sein (bei mir konkret: nebenberufliche künstlerische Tätigkeit für eine gemeinnützige Organisation unter 2400€).
In diesem Zeitraum von etwas über einem Monat bin ich also von meinem Wohnort zum Workshop hin und her gependelt. Unterkunft und Fahrten wurden übernommen, ich war aber auch mindestens 1 Tag pro Woche bei meiner Hauptarbeitsstelle. Kann ich den Verpflegungsmehraufwand für die Workshoptage vor Ort steuerlich absetzen? Und wenn ja wo? Es hat ja nichts direkt mit meinen nichtsselbstständigen Einkünften aus meinem Hauptjob zu tun. Kann es dann bei den Werbungskosten in der Anlage N stehen?
Ich hoffe, ich konnte die Ausgangslage einigermaßen klar schildern; sonst gerne nochmal nachhaken. Jedenfalls bin ich wirklich sehr dankbar über jede Hilfe!
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Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
Übungsleiterpauschale oder tatsächliche Ausgaben!
Die Einnahmen werden per Saldo doch nicht versteuert, dann können Sie auch nicht die Kosten dazu bei Anlage N abziehen.
Lia
Die Einnahmen werden per Saldo doch nicht versteuert, dann können Sie auch nicht die Kosten dazu bei Anlage N abziehen.
Lia
Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
Vielen Dank für die Antwort!
Dann kann ich das nicht absetzen, verstehe ich auch.
Nun eine andere Frage: Sollten die Einkünfte aus meiner Workshoptätigkeit vom Finanzamt nicht im Sinne der Übungsleiterpauschale anerkannt werden, kann ich dann "nachträglich" den Verpflegungsmehraufwand geltend machen in einer EÜR?
Oder sollte ich gleich die Kosten von den Einnahmen abziehen und dann in die Zeile der Übungsleiterpauschale eintragen?
Dann kann ich das nicht absetzen, verstehe ich auch.
Nun eine andere Frage: Sollten die Einkünfte aus meiner Workshoptätigkeit vom Finanzamt nicht im Sinne der Übungsleiterpauschale anerkannt werden, kann ich dann "nachträglich" den Verpflegungsmehraufwand geltend machen in einer EÜR?
Oder sollte ich gleich die Kosten von den Einnahmen abziehen und dann in die Zeile der Übungsleiterpauschale eintragen?
Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
Die dürfen nicht abgezogen werden bzw. nur insoweit, als sie den Freibetrag übersteigen: Lesen Sie § 3 Nr. 26 Satz 2 EStG.
Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
Vielen Dank, darauf bin ich inzwischen auch gestoßen.
Können Sie mir noch bei der anderen Frage helfen:
Wenn das Finanzamt meine Einkünfte aus dem Workshop nicht in der Übungsleiterpauschale steuerfrei anerkennt, kann ich dann noch "nachträglich" den Verpflegungsmehraufwand gegen die Einnahmen gegenrechnen?
Oder müsste ich das jetzt schon, also den Betrag ("Aufwandsentschädigung" minus Ausgaben für Verpflegungsmehraufwand) in die Zeile eintragen?
Können Sie mir noch bei der anderen Frage helfen:
Wenn das Finanzamt meine Einkünfte aus dem Workshop nicht in der Übungsleiterpauschale steuerfrei anerkennt, kann ich dann noch "nachträglich" den Verpflegungsmehraufwand gegen die Einnahmen gegenrechnen?
Oder müsste ich das jetzt schon, also den Betrag ("Aufwandsentschädigung" minus Ausgaben für Verpflegungsmehraufwand) in die Zeile eintragen?
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Re: Verpflegungsmehraufwand aus nebenberuflicher Tätigkeit in Anlage N
innerhalb eines Monats nach Bescheid können Sie alles noch mal ändern/Einspruch einlegen/ Beträge nachmelden...
Lia
Lia