Verlustvortrag bei steuerlichem Sitz im Ausland

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Peeson
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Registriert: 28. Jul 2019, 13:33

Verlustvortrag bei steuerlichem Sitz im Ausland

Beitrag von Peeson »

Liebe Forenmitglieder,

Meine Frage dreht sich um das Steuerjahr 2015.

Situation:
In dem Jahr habe ich in England gelebt und bis September meinen Master gemacht, anschließend war ich offiziell arbeitslos (Bezug von ALG 2 aus Deutschland ab Jahresende) und habe Praktika gemacht. Wichtige Info: Ich war im gesamten Jahr nicht in Deutschland gemeldet.

Frage:
Kann ich einen Verlustvortrag machen? Im Wesentlichen kann ich Ausgaben für die Uni nachweisen (Fahrtkosten), vielleicht um die +3000 EUR insgesamt. Falls ja, wie sieht das in der Praxis aus? Ein Freund, der als Steuerfachangestellter tätig ist, hat mit Anlage N zugerufen, ist sich aber ob der besonderen Situation (nicht in Deutschland gemeldet) nicht sicher. Und bei ja, (wie) muss ich den Verlustvortrag im Jahr 2015 in der Steuererklärung des Folgejahres ausweisen?

Ich freue mich, wenn jemand einen Tipp hast. Der Fall ist weit weg vom Standard, weshalb ich da nicht weiterkomme. 2016 war ich Angestellter.

Danke für eure Hinweise.

Viele Grüße
Peeson
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