Hallo zusammen,
ich habe im Herbst 2015 angefangen Vollzeit zu arbeiten und währenddessen noch meine Masterarbeit geschrieben. Die Arbeit wurde im Februar eingereicht, die Abschlussprüfung war dann im Juli 2016. Somit war ich noch bis einschließlich Sommersemester 2016 immatrikuliert.
2015 habe ich meine erste Steuererklärung gemacht, bei der ich innerhalb des Grundfreibetrags blieb und somit keine Kosten des Studiums angegeben habe.
Welche Kosten kann ich nun in der Steuererklärung 2016 gelten machen? Kann ich die Studiengebühren für WS 2015/2016 (bezahlt September 2015) sowie SS 2016 (bezahlt Januar 2016) abrechnen oder vielleicht sogar auch vorherige? Ich vermute mit der Steuererklärung 2015 gelten alle vorhergehenden Kosten als ausgeglichen und ich kann erst Ausgaben die ab 1.1.2016 überwiesen wurden angeben, oder gibt es da andere Möglichkeiten wenn ich im ersten Jahr innerhalb des Grundfreibetrags geblieben bin?
Vielen Dank schonmal für Feedback
Masterarbeit während Vollzeit Job
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Re: Masterarbeit während Vollzeit Job
nein, nur Ausgaben 2016 dürfen in 2016 angegeben werden.
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht!
Lia
Eine andere Möglichkeit gibt es nicht!
Lia
Re: Masterarbeit während Vollzeit Job
Vielen Dank für die Antwort!
Schade, das heißt ja dass man sozusagen blöd ist wenn man nach dem Studium im Herbst anfängt zu arbeiten. Hätte ich zwei Monate später im Januar arbeiten angefangen hätte ich ja dann alle Studiengebühren absetzen können. Wenn man das immer alles vorher wüsste.. :/
Schade, das heißt ja dass man sozusagen blöd ist wenn man nach dem Studium im Herbst anfängt zu arbeiten. Hätte ich zwei Monate später im Januar arbeiten angefangen hätte ich ja dann alle Studiengebühren absetzen können. Wenn man das immer alles vorher wüsste.. :/