Arzeitszimmer abgesetzt, trotzdem keine Erstattung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Sandi123
Beiträge: 6
Registriert: 13. Mär 2019, 12:02

Arzeitszimmer abgesetzt, trotzdem keine Erstattung?

Beitrag von Sandi123 »

Hallo zusammen,

ich habe folgendes Problem/Frage:

Ich bin Angestellter und bin im letzten Jahr Oktober von einem normalen Büro im Saarland nach Franken ins dauerhafte Homeoffice gegangen (gleicher Arbeitgeber).
Jetzt hab ich in meiner Steuererklärung die Miete des Arbeitszimmers als auch Einrichtung (Schreibtisch, Regal usw.) angegeben. Diese wurden in der letzte Woche eingetroffenen Festsetzung nach meiner Ansicht auch anerkannt (siehe die folgenden Anhänge).

Problem ist jetzt, 1207€ abgesetzt habe (werden auch aufgelistet), jedoch nur 61,19€ zurückerstattet. Ich frage mich, wie kann das sein? Ich bin wirklich kein Steuerprofi, aber sollte der Arbeitgeber nicht schon alles an Lohnsteuer usw. abgeführt haben, so dass ich erst mal nichts nachzahlen müsste? Ich bin ganz normal gesetzlich versichert bei der AOK Niedersachsen und hatte auch sonst keine Einkünfte.

Prekär ist das Ganze, da wohl bei uns in der Firma Anfang des Jahres ein Fehler in den Lohnsteuerbescheinigungen war der erst mal nachgebessert werden musste. Auf Anfrage bei unserer Buchhaltung wurde mir gesagt, dass ich bereits eine korrigierte Bescheinigung bekommen habe und darauf alles ok ist. Das wage ich aber irgendwie zu bezweifeln.

Jetzt Frage ich mich, habe ich einen Denkfehler drin, hat der Arbeitgeber etwas verbockt oder habe ich etwas falsch abgesetzt?

Lohnsteuerbescheinigung 2018:
https://www.dropbox.com/s/en69x7zyt3znam8/1.jpg?dl=0

Festsetzung Seite 1:
https://www.dropbox.com/s/j238mt19m1bbymm/2.jpg?dl=0

Festsetzung Seite 2:
https://www.dropbox.com/s/f402pzx4uu827vz/3.jpg?dl=0

Vielen Dank schon mal für die Hilfe :)
Sandi123
Beiträge: 6
Registriert: 13. Mär 2019, 12:02

Re: Arzeitszimmer abgesetzt, trotzdem keine Erstattung?

Beitrag von Sandi123 »

P.S. ich habe die Erklärung mit Hilfe der Wiso-Software selbst gemacht. Ging bisher eigentlich immer ganz gut. Dort wurde mir vorher eine Rückerstattung von 1605€ ausgerechnet.
Wenn ich jetzt auf "Steuerbescheid prüfen" gehe, zeigt mir die Software folgende Abweichung an, was ich mir nicht so richtig erklären kann :(

Bild
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Arzeitszimmer abgesetzt, trotzdem keine Erstattung?

Beitrag von schlauelia »

ich tippe da auf Eingabefehler : Werte kommen mir sehr hoch vor.

Aber: legen Sie rechtzeitig Einspruch ein, damit nichts versäumt wurde - dann entweder Stb oder Lohnsteuerhilfeverein - was Ihnen günstiger bzw. besser erscheint.

Oder ]rufen Sie einfach mal den Sachbearbeiter beim FA an und schildern Sie das Problem: oft kann dann alles geklärt werden.

Lia
Sandi123
Beiträge: 6
Registriert: 13. Mär 2019, 12:02

Re: Arzeitszimmer abgesetzt, trotzdem keine Erstattung?

Beitrag von Sandi123 »

Hi Schlauelia und danke schon mal für die Einschätzung. Nach deinem Tipp bin ich meine Lohnsteuereingaben noch mal durchgegangen und du hattest recht. Mein Fehler war, dass ich den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung fälschlicherweise auch bei "zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen" angegeben habe obwohl da nichts rein sollte.

Das Programm kommt jetzt auch auf die 61,19€ obwohl ich 1207€ Werbungskosten habe. Meine Frage ist jetzt, kann das noch sein? Gibt es eine Obergrenze ab der man solche Kosten nicht mehr absetzen kann?

Das hier spuckt jetzt die Infobox des Programms aus:

Bild

Ich hab mal Spaßeshalber die Einrichtung für das Arbeitszimmer aus dem Programm rausgenommen, und dann kalkuliert es, dass ich sogar ein paar Euro nachzahlen müsste :shock:
muemmel
Beiträge: 4845
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Arzeitszimmer abgesetzt, trotzdem keine Erstattung?

Beitrag von muemmel »

Problem ist jetzt, 1207€ abgesetzt habe (werden auch aufgelistet), jedoch nur 61,19€ zurückerstattet. Simple Erklärung - die Lohnsteuer, die der AG abzieht, berücksichtigt schon 1.000 Euro Werbungskosten (die Werbungskostenpauschale). Und wenn Sie da nur um 200 Euro drüber liegen, kriegen Sie halt nur 60 Euro zurück, was einem Grenzsteuersatz von 30 % entspricht - da ist nichts Auffälliges dran.
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