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Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Verfasst: 20. Jun 2019, 11:11
von VolvicNaturelle
Fall: Student 2011-2014 (Bachelor); 2015-2017 (Master) hat sich als Kleinunternehmer gemeldet und 2011-2016 pflichtbewusst seine Einkommensteuerklärung als solcher eingereicht mit einer G&V im Bereich von 1x00€ p.a. Dabei allerdings keinerlei der beträchtlichen Studienkosten (Semestergebühren, Lehrbücher, Auslandssemester) angegeben.

Gibt es eine Möglichkeit, nachträglich einen Verlustvortrag nachzumelden?

Herzlichen Dank für euren Input.

Re: Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Verfasst: 20. Jun 2019, 11:50
von schlauelia
nein, wenn Bescheide bestandskräftig ( in der Regel 1 Monat nach Erhalt). Verlustvortrag bedeutet: Summe der Einkünfte minus! Wenn nur unter GrundFB - bringt das gar nichts.

Wie hoch war denn der Gewinn 1x00€ bedeutet was??

Re: Verlustvortrag Student nachträglich korrigieren

Verfasst: 20. Jun 2019, 16:32
von muemmel
Für den Bachelor wäre sowieso kein VV möglich gewesen, sofern man nicht zuvor bereits einen Beruf gelernt oder ein anderes Studium abgeschlossen hat.