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Nebenberufliches Honorar / Ausgaben?

Verfasst: 12. Jun 2019, 20:43
von AndyBe
Hallo zusammen,
ich sitze gerade an meiner Steuererklärung und sehe den Wald vor lauter Zahlen nicht, evtl. kann jemand Licht ins dunkle bringen.

Ich bin ein AN und habe eine passende Jahresbescheinigung.

Neben meinem Beruf arbeite ich freiberuflich als Fotograf, das Ganze für eine Zeitung auf Honorarbasis. Dadurch habe ich im Kalenderjahr 2018 eine Summe von 2485,50€ erwirtschaften können. Dafür musste ich mit meinem Privat-PKW 2010 km fahren (habe es einzeln aufgeschrieben falls das FA fragt), was 603€ entspricht.

So weit so gut, nun habe ich mir jedoch im vergangenen Jahr ein Objektiv gekauft, das für die Arbeit nötig war. Die Kosten dafür beliefen sich auf 2639€ brutto.

Wo genau trage ich das aber nun ein? Als Software benutze ich „WISO steuer:Mac“, also das volle Paket.

Das ich das Objektiv als Fotograf für den Beruf verwende steht außer Frage und wäre problemlos zu belegen. Ich würde das in meiner Naivität nun beim Punkt „Waren, Rohstoffe, Hilfsmittel“ eintragen, da es ja ein Hilfsmittel für meine Arbeit ist.

In der Summe habe ich somit für 2018 unter dem Strich -757€ stehen.
Dies hebt meine Steuerrückzahlung um 300€ an im Vergleich zur Berechnung ohne freiberufliche Tätigkeit.

Ist das wirklich so, dass ich bei einem negativen Ergebnis von Freiberuflichkeit noch Steuern on top als Rückzahlung wiederbekomme?


Im Netz habe ich irgendwo gelesen, dass die Kamera auch als Werbungskosten angegeben werden kann/soll… oder gilt dies nur wenn ich Fotograf im Hauptberuf wäre?

Edit: Aja und in dem o.g. Fall müsste ich das Objektiv auch auf 7 Jahre aufteilen. Da ich sonst keine WK habe bin ich damit unter der 1000€ pauschale und habe somit „nix“ von dem Einkauf, den ich zwingend für die nebenberufliche Arbeit benötige...?!

Besten Dank für die Unterstützung.

Re: Nebenberufliches Honorar / Ausgaben?

Verfasst: 12. Jun 2019, 23:18
von Severina
Als Bildjournalist dürften Sie Freiberufler sein und müssen den Gewinn aus dieser Tätigkeit mittels Einnahme- Überschuss-Rechnung ermitteln und eine Anlage EÜR ausfüllen. Der sich ergebende Gewinn wird in die Anlage S eingetragen.

Kamera und Objektiv sind als Betriebsvermögen einzustufen, wenn sie zu mehr als 50 % betrieblich genutzt werden, sie können als Betriebsvermögen eingestuft werden, wenn sie zu mehr als 10 und höchstens 50 % betrieblich genutzt werden. Die Kamera müsste aus dem Privatvermögen in das Betriebsvermögen mit ihrem Teilwert eingelegt und auf ihre Restnutzungsdauer abgeschrieben werden, das Objektiv entsprechend mit de Anschaffungskosten, in die Anlage EÜR gehen nur die Abschreibungsbeträge ein (1.Seite unten, da das Objektiv kein GWG ist, gehe ich davon aus, dass dies auch für die Kamera zutrifft). Für den (zu schätzenden) privaten Nutzungsanteil ist ggf. eine Nutzungsentnahme anzusetzen.

Die 1000 -€- Pauschale betrifft nur Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, damit haben Sie in der freiberuflichen Tätigkeit nichts zu tun - Sie müssen die Einkunftsarten gedanklich getrennt halten.

Wenn Sie aus einer Einkunftsart einen Verlust erzielen, wird dieser mit positiven Einkünften verrechnet und mindert somit die Steuerlast, das ist schon richtig so - dazu wird es wegen der hier vorzunehmenden Verteilung mittels Abschreibung aber wahrscheinlich nicht kommen. Würden Sie allerdings dauerhaft Verluste machen, dann stuft das Finanzam früher oder später die Tätigkeit als Liebhaberei ein, dann sind die Verluste nicht mehr abziehbar (i.d.R. werden die Steuerbescheide diesbezüglich offen gehalten, d.h., das Finanzamt schaut sich eine Weile an, ob ein Unternehmer in die Gewinnzone kommt - klappt das nicht, werden die Verluste nachträglich aberkannt und es kommt zu Nachzahlungen).

Re: Nebenberufliches Honorar / Ausgaben?

Verfasst: 13. Jun 2019, 19:44
von AndyBe
Hallo Severina,

danke für den Beitrag. Das hilft mir schonmal weiter, dass ich es nicht als WK eintragen muss - danke dafür.

Ich habe mir das jetzt mal in WISO zusammen geklicked jedoch macht diese Einlage keinerlei Einfluss auf die Summe?!

Ich habe die Einnahmen entsprechend eingetragen und hier die Ausgaben an Fahrtkosten gegengerechnet, an dieser Stelle zeigt er mir brav 1882€ an. Zeitgleich hat er mich darauf hingewiesen, dass ich die 603€ Fahrtkosten mit dem privaten PKW in derselben Höhe als Einlage hinterlegen muss, was ich auch getan habe.

An ebendieser Stelle habe ich nun auch den Erwerb des Objektivs als "Einlage" hinterlegt. Hier sollte es richtig sein, denn dort steht: "Hierzu gehören auch Sach-, Leistungs- und Nutzungseinlagen [...]". Jedoch hat das Eintragen an dieser Stelle keinerlei Einfluß auf die berechnete Erstattung? Trotz einer Einlage von über 3000€ und Einnahmen von unter 3000€ steht unterm Strich ein "Gewinn" von 1800€ auf dem Zettel. Irgendwo muss ich noch irgendetwas vergessen haben?!

Übrigens: die Kamera im Jahr 2018 ist vernachlässigbar, 2019 habe ich eine neue erworben, darum muss ich mich dann im kommenden Jahr kümmern.

Grüße

Re: Nebenberufliches Honorar / Ausgaben?

Verfasst: 14. Jun 2019, 06:15
von Severina
Ich kenne mich mit WISO nicht aus, das müssen Sie im Wiso-Forum fragen. Der Beschreibung nach müssen Sie die Abschreibung noch ermitteln und eintragen - die Anschaffung des Objektivs allein (das ist eig. keine Einlage, das wäre nur mit dee Kamera so, weil Sie die schon vor der selbständigen Tätigkeit hatten) hat keinen Einfluss auf den Gewinn nur die Abschreibung derselben. Da gibt es auch eine Anlage AV zur EÜR, inwieweit das dann in Ihrer Software direkt vernetzt ist - keine Ahnung.