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Verpflegungspauschbeträge für Berufsschultage

Verfasst: 3. Jun 2019, 14:30
von Gesenberger
Hallo,

bei uns ist folgender Fall mit Fragen:

Meine Frau hat u.a. im Jahr 2018 eine duale Ausbildung zur Erzieherin gemacht. (Sie hat bereits eine andere, abgeschlossene Ausbildung und dort mehrer Jahre gearbeitet. Nun hat sie eine kompletten Neuanfang gewagt.)
Sie ist 2 Tage pro Woche zur Berufsschule und 3 Tage in die Kita gefahren. Mit der Schule hat sie einen eigenständigen Vertrag und muss Schulgeld bezahlen. Die Kita selbst hat mit der Schule keine Vereinbarungen oder sonstigen Beziehungen. Dies alles für ein besseres Verständnis.
Start zur Berufsschule ist morgens 6.30 Uhr und Rückkehr 16.30 Uhr. Kann sie (als Erwachsene). Somit kommt sie über 8 Stunden Abwesenheit. Kann sie für diese Tage eine Verpflegungspauschale ansetzen? Müssten die Tage in der Berufsschule in den Werbungskosten als Fahrt zur Arbeitsstelle oder als Fortbildungskosten aufgeführt werden? Vielen Dank für eine hilfreiche Antwort!

Re: Verpflegungspauschbeträge für Berufsschultage

Verfasst: 4. Jun 2019, 13:41
von muemmel
Hier dürfte die erste Tätigkeitsstätte die näher an der Wohnung liegende Tätigkeitsstätte sein. Und zu den jeweiligen Entfernungen haben Sie leider keine Angaben gemacht: https://www.etl.de/aktuelle-themen/neues-reisekostenrecht-betrifft-auch-azubis-und-studenten

Re: Verpflegungspauschbeträge für Berufsschultage

Verfasst: 11. Jun 2019, 21:31
von Gesenberger
Darf man also nur für die erste Tätigkeitsstätte die Verpflegungspauschale ansetzen? Die Arbeitsstelle liegt 5 km entfernt. Die Berufsschule 65km.
Wir wissen nicht, was der Arbeitgeber verfügt hat, was die erste Arbeitsstätte ist.

Re: Verpflegungspauschbeträge für Berufsschultage

Verfasst: 12. Jun 2019, 13:44
von muemmel
Darf man also nur für die erste Tätigkeitsstätte die Verpflegungspauschale ansetzen? Nein, dafür darf man sie NICHT ansetzen. D. h, hier ist sie für die Tage in der Berufsschule ansetzbar, da das NICHT die eT ist. Entsprechend sind hier auch die Fahrtkosten anzusetzen (30 Cent pro gefahrenem Kilometer - es ist die Entfernung auf der Straße maßgebend).