Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man alle Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen kann?
Gruß
Ferdinand
Versicherungsbeiträge
Re: Versicherungsbeiträge
Hallo Ferdinand,
Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen hängt insbesondere vom Anlass der Versicherung sowie von dem versicherten Risiko ab. Beiträge zu Versicherungen, mit denen private Risiken abgesichert werden oder Kapital angesammelt werden soll, gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind allenfalls als Sonderausgaben abziehbar, z. B. Kranken-, Lebens-, Haftpflicht- und Aussteuerversicherungen.
Bei Arbeitnehmern, die betrieblich bedingte Fahrten mit dem eigenen Personenkraftwagen unternehmen, gehören die Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie zu einer etwaigen Kfz-Rechtsschutzversicherung (anteilig) zu den Werbungskosten; ebenso die Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung.
Beiträge zur kombinierten Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung sind in Höhe des beruflichen Anteils als Werbungskosten abziehbar, wenn eine Aufteilung möglich ist. Gleiches gilt für Reisegepäckversicherungen. An die BfA geleistete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.
Ich hoffe, es war jetzt nich tso viel für dich.
Die steuerliche Behandlung von Versicherungsbeiträgen hängt insbesondere vom Anlass der Versicherung sowie von dem versicherten Risiko ab. Beiträge zu Versicherungen, mit denen private Risiken abgesichert werden oder Kapital angesammelt werden soll, gehören zu den Kosten der privaten Lebensführung und sind allenfalls als Sonderausgaben abziehbar, z. B. Kranken-, Lebens-, Haftpflicht- und Aussteuerversicherungen.
Bei Arbeitnehmern, die betrieblich bedingte Fahrten mit dem eigenen Personenkraftwagen unternehmen, gehören die Beiträge zur Haftpflicht- und Kaskoversicherung sowie zu einer etwaigen Kfz-Rechtsschutzversicherung (anteilig) zu den Werbungskosten; ebenso die Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung.
Beiträge zur kombinierten Familien- und Verkehrsrechtsschutzversicherung sind in Höhe des beruflichen Anteils als Werbungskosten abziehbar, wenn eine Aufteilung möglich ist. Gleiches gilt für Reisegepäckversicherungen. An die BfA geleistete Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sind keine Werbungskosten, sondern Sonderausgaben.
Ich hoffe, es war jetzt nich tso viel für dich.
Re: Versicherungsbeiträge
Hallo,
du kannst nicht alle Versicherungsbeiträge stuerlich geltend machen.
Incometax hat dir viele davon aufgezählt, die du berücksichtigen kannst.Aber guck dochmal in Wirtschafts-Wiki noch einmal nach.
du kannst nicht alle Versicherungsbeiträge stuerlich geltend machen.
Incometax hat dir viele davon aufgezählt, die du berücksichtigen kannst.Aber guck dochmal in Wirtschafts-Wiki noch einmal nach.
Re: Versicherungsbeiträge
Guten Tag,
du kannst die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall steuerlich geltend machen, dies gehört jedoch zur den Sonderausgaben evtl kannst du auch deinen "Urlaub im Ausland" als Geschäftsreise deklarieren
du kannst die Versicherungsbeiträge auf jeden Fall steuerlich geltend machen, dies gehört jedoch zur den Sonderausgaben evtl kannst du auch deinen "Urlaub im Ausland" als Geschäftsreise deklarieren
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Ab zur Friedensdemo!
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