Seite 1 von 1

Zweitwohnsitz - Praktikum im Zuge des Studiums

Verfasst: 20. Mai 2019, 21:27
von kauser
Hallo,

folgender Sachverhalt: Eine Studentin (verheiratet) studiert und absolviert im Zuge ihres Studiums ein freiwilliges Praktikum, welches 3 Monate dauert. Das Praktikum wird in einer Stadt über 200 km vom Studien- und Wohnort entfernt absolviert. Daher bezieht die Studentin für die 3 Monate ein WG-Zimmer. Die Wohnung im Studienort bleibt erhalten, da der Ehemann in dem Ort arbeitet und dementsprechend nicht mit umziehen kann.

Aus meiner Sicht wären hier die Bedingungen für doppelte Haushaltsführung für den Zeitraum der 3 Monate erfüllt. Liege ich da richtig? Welche Nachweise müssen für die Miete für gewöhnlich erbracht werden, wenn man ein WG-Zimmer einer Freundin für die 3 Monate übernommen hat? Wird ein offizieller Mietvertrag benötigt oder reicht der Nachweis der Mietzahlung an die Freundin für die 3 Monate (Bankauszug)?

Anschlussfrage: Verpflegungsmehraufwendungen können ebenfalls berücksichtigt werden? Oder geht das nicht, wenn man in dem Ort des Praktikums eine Zweitwohnung hat? Im Prinzip hat man dort ja die Möglichkeit zu kochen und somit nicht unbedingt Mehrkosten. Auf der anderen Seite ist mein Verständnis von der Verpfl.pauschale, dass man diese anwenden kann, wenn man sich aus beruflichen (oder wie hier Tätigkeiten in Verbindung mit dem Studium) Gründen nicht am Ort des Erstwohnsitz befindet. Von daher dürfte diese hier auch Anwendung finden?

Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!

Re: Zweitwohnsitz - Praktikum im Zuge des Studiums

Verfasst: 21. Mai 2019, 13:48
von muemmel
Ja, das ist ein klassischer Fall von doppelter Haushaltsführung - Miete und VMA können angesetzt werden, ebenso wie die Kosten der Heimfahrten (mit der üblichen Entfernungspauschale).

Re: Zweitwohnsitz - Praktikum im Zuge des Studiums

Verfasst: 21. Mai 2019, 14:55
von kauser
muemmel hat geschrieben: 21. Mai 2019, 13:48 Ja, das ist ein klassischer Fall von doppelter Haushaltsführung - Miete und VMA können angesetzt werden, ebenso wie die Kosten der Heimfahrten (mit der üblichen Entfernungspauschale).
Super, vielen Dank! Dann lag ich mit meiner Vermutung ja nicht so weit daneben :) Ich frage mich dann eigentlich nur noch, ob man für gewöhnlich einen Mietvertrag für das WG-Zimmer vorweisen können muss oder ob ein Nachweis (Kontoauszüge) über die Zahlungen ausreicht.

Re: Zweitwohnsitz - Praktikum im Zuge des Studiums

Verfasst: 21. Mai 2019, 15:17
von muemmel
Na, versuchen Sie es doch erstmal mit den Kontoauszügen. Der Ort des Praktikums und der Hauptwohnsitz sind ja unstrittig - da liegt nahe, dass man nicht täglich gependelt ist. Eine Anmeldung war nach § 27(2) Bundesmeldegesetz nicht erforderlich - falls es trotzdem eine gab, kann man natürlich auch die Meldebescheinigung einreichen.

Re: Zweitwohnsitz - Praktikum im Zuge des Studiums

Verfasst: 21. Mai 2019, 15:54
von kauser
muemmel hat geschrieben: 21. Mai 2019, 15:17 Na, versuchen Sie es doch erstmal mit den Kontoauszügen. Der Ort des Praktikums und der Hauptwohnsitz sind ja unstrittig - da liegt nahe, dass man nicht täglich gependelt ist. Eine Anmeldung war nach § 27(2) Bundesmeldegesetz nicht erforderlich - falls es trotzdem eine gab, kann man natürlich auch die Meldebescheinigung einreichen.
Genau, Anmeldung war nicht erforderlich und daher auch nicht erfolgt. Wir probieren es dann erstmal mit den Kontoauszügen; vielen Dank für die Einschätzung!