Zweitwohnsitz - Praktikum im Zuge des Studiums
Verfasst: 20. Mai 2019, 21:27
Hallo,
folgender Sachverhalt: Eine Studentin (verheiratet) studiert und absolviert im Zuge ihres Studiums ein freiwilliges Praktikum, welches 3 Monate dauert. Das Praktikum wird in einer Stadt über 200 km vom Studien- und Wohnort entfernt absolviert. Daher bezieht die Studentin für die 3 Monate ein WG-Zimmer. Die Wohnung im Studienort bleibt erhalten, da der Ehemann in dem Ort arbeitet und dementsprechend nicht mit umziehen kann.
Aus meiner Sicht wären hier die Bedingungen für doppelte Haushaltsführung für den Zeitraum der 3 Monate erfüllt. Liege ich da richtig? Welche Nachweise müssen für die Miete für gewöhnlich erbracht werden, wenn man ein WG-Zimmer einer Freundin für die 3 Monate übernommen hat? Wird ein offizieller Mietvertrag benötigt oder reicht der Nachweis der Mietzahlung an die Freundin für die 3 Monate (Bankauszug)?
Anschlussfrage: Verpflegungsmehraufwendungen können ebenfalls berücksichtigt werden? Oder geht das nicht, wenn man in dem Ort des Praktikums eine Zweitwohnung hat? Im Prinzip hat man dort ja die Möglichkeit zu kochen und somit nicht unbedingt Mehrkosten. Auf der anderen Seite ist mein Verständnis von der Verpfl.pauschale, dass man diese anwenden kann, wenn man sich aus beruflichen (oder wie hier Tätigkeiten in Verbindung mit dem Studium) Gründen nicht am Ort des Erstwohnsitz befindet. Von daher dürfte diese hier auch Anwendung finden?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!
folgender Sachverhalt: Eine Studentin (verheiratet) studiert und absolviert im Zuge ihres Studiums ein freiwilliges Praktikum, welches 3 Monate dauert. Das Praktikum wird in einer Stadt über 200 km vom Studien- und Wohnort entfernt absolviert. Daher bezieht die Studentin für die 3 Monate ein WG-Zimmer. Die Wohnung im Studienort bleibt erhalten, da der Ehemann in dem Ort arbeitet und dementsprechend nicht mit umziehen kann.
Aus meiner Sicht wären hier die Bedingungen für doppelte Haushaltsführung für den Zeitraum der 3 Monate erfüllt. Liege ich da richtig? Welche Nachweise müssen für die Miete für gewöhnlich erbracht werden, wenn man ein WG-Zimmer einer Freundin für die 3 Monate übernommen hat? Wird ein offizieller Mietvertrag benötigt oder reicht der Nachweis der Mietzahlung an die Freundin für die 3 Monate (Bankauszug)?
Anschlussfrage: Verpflegungsmehraufwendungen können ebenfalls berücksichtigt werden? Oder geht das nicht, wenn man in dem Ort des Praktikums eine Zweitwohnung hat? Im Prinzip hat man dort ja die Möglichkeit zu kochen und somit nicht unbedingt Mehrkosten. Auf der anderen Seite ist mein Verständnis von der Verpfl.pauschale, dass man diese anwenden kann, wenn man sich aus beruflichen (oder wie hier Tätigkeiten in Verbindung mit dem Studium) Gründen nicht am Ort des Erstwohnsitz befindet. Von daher dürfte diese hier auch Anwendung finden?
Vielen Dank für alle hilfreichen Antworten!