Seite 1 von 1

Verpflegungspauschale im Rahmen einer Fortbildung

Verfasst: 18. Mai 2019, 15:58
von ILoveEStG
Hallo Zusammen,

Angenommen der Steuerpflichtige S hat eine 5 tätige Fortbildung gemacht.

S hat dabei
zum einen in einer Rechnung 199€ für das Seminar selbst (143€) und eine Verpflegungspaschale (56€) bezahlt,
zum anderen 96€ für die Übernachtung.
Die Verpflegung während des Seminars beinhaltee Frühstück, Mittag sowie Kaffee, Tee und Wasser während des Seminars.

In wieweit kann S zusätzlich / alterativ die Pauschale für die Verpflegung in Anspruch nehmen?

A) Eine Inanspruchnahme ist nicht möglich, da Kosten tatsächlich enstanden sind.
B) Es entweder die Geltendmachtung der Pauschale oder die Geltendmachtung der 56€ möglich. Dann würde S natürlich die höhere Pauschale wählen.
C) S kann beides geltend machen, weil die Verpelfungspauschale nicht den kompletten Tag beinhaltet.
D) Alles falsch :-)

Danke und vG

Re: Verpflegungspauschale im Rahmen einer Fortbildung

Verfasst: 18. Mai 2019, 18:59
von muemmel
B ist halb richtig: Man hat kein Wahlrecht, sondern es ist die Pauschale aus dem Gesetz anzusetzen, d. h., 96 Euro, wenn Montag und Freitag An- bzw. Abreisetag war. Wären die tatsächlichen Kosten höher, könnte man aber auch nur die Pauschale ansetzen, da man eben kein Wahlrecht hat.