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Umzugskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale oder beides möglich?

Verfasst: 12. Mai 2019, 19:19
von Milkaschokolade
Guten Tag!

Mein Mann und ich sind 2018 umgezogen, wodurch sich mein Arbeitsweg um täglich mehr als 30 Minuten pro Strecke verkürzt hat.
Es handelt sich um den zweiten berufsbedingten Umzug innerhalb von 5 Jahren für mich (beim ersten Umzug waren wir noch nicht verheiratet).

In unserer Steuererklärung haben wir sowohl tatsächliche Kosten mit Belegen (z. B. Umzugsunternehmen, Umzugskartons) in Höhe von ca. 2700 Euro als auch die Umzugskostenpauschale in Höhe von 2359,50 Euro angegeben, um hiermit Kosten wie die Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ummeldegebühren, Nachsendeauftrag, Wohnungs-Suchanzeigen,... geltend zu machen.

Das FA hat die Pauschale nun nicht anerkannt mit dem Hinweis, dass entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten anerkannt werden.
Ist es richtig, dass entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale anerkannt werden?

Hätte ich dies vorab gewusst, hätte ich sämtliche Quittungen für die o. g. Kosten aufbewahrt und mit angegeben - jedoch dachte ich, dass die Pauschale dies abgedeckt - und so hat es auch der Steuerberater in der Steuererklärung gemacht.

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Freundliche Grüße!

Re: Umzugskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale oder beides möglich?

Verfasst: 13. Mai 2019, 15:16
von muemmel
Ist es richtig, dass entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale anerkannt werden? Nein, ist es nicht - legen Sie Einspruch ein.

Re: Umzugskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale oder beides möglich?

Verfasst: 13. Mai 2019, 15:29
von Milkaschokolade
Guten Tag!

Vielen Dank für Ihre Antwort.
Wir werden Einspruch einlegen.
Da ich diesen gerne gescheit begründen würde:
Gibt es einen Gesetzestext bzgl. der Umzugskosten, die man geltend machen kann? Im EStG bin ich nicht fündig geworden? Oder wie kann man den Einspruch in diesem Fall am besten begründen?

Freundliche Grüße!

Re: Umzugskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale oder beides möglich?

Verfasst: 13. Mai 2019, 16:03
von muemmel
Die Finanzämer richten sich hier nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG), und das sieht halt eine Pauschale NEBEN den nachgewiesenen Kosten vor, denn die Pauschale erfaßt ja nicht die eigentlichen Umzugskosten, sondern andere, "sonstige" Umzugskosten, die Sie in Ihrem Beitrag bereits aufgezählt haben (auch wenn mir die Ummeldegebühren nicht einleuchten - das ist doch gebührenfrei, oder?). Siehe hier: https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/umzugskosten-steuerliche-abzugsmoeglichkeiten-35-sonstige-umzugsauslagen-pauschbetrag_idesk_PI11525_HI2529462.html

Re: Umzugskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale oder beides möglich?

Verfasst: 13. Mai 2019, 21:36
von Milkaschokolade
Vielen Dank für den Hinweis auf das BUKG!
Ich habe soeben Einspruch gegen unseren Bescheid eingelegt.

Beim Lesen des BUKG kamen mir noch folgende Fragen:

- §8 des BUKG sagt aus, dass die "doppelte Miete" bis zu dem Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis frühestens gelöst werden konnte, längstens jedoch für sechs Monate, erstattet wird. In unserem Fall haben wir unseren alten Mietvertrag zu Ende Februar 2019 gekündigt. Die letzte Mietzahlung erfolgte im Januar 2019. Gleichzeitig haben wir unseren Kredit für das Haus (neue Wohnung) aber schon seit Dezember 2018 bedient. Können wir daher eine "doppelte Mietzahlung" für zwei Monate geltend machen? Geht dies auch erst in der Einkommensteuererklärung für 2019? In der Erklärung für 2018 haben wir die "doppelte Miete" nicht angegeben.

- §9 des BUKG sagt aus, dass ortsübliche Maklergebühren und Kosten für die Anschaffung eines Kochherds bis 230 Euro berücksichtigt werden. Auch diese Kosten wurden in der Erklärung für 2018 nicht angegeben. Gelten diese auch, wenn man eine Immobilie erwirbt und braucht man für die Anschaffung eines Herds einen Nachweis? Wir haben die im Haus vorhandene Küche inkl. Herd übernommen (Bestandteil des Kaufpreises). Die Maklergebühren bzgl. des Immobilienerwerbs sind natürlich sehr hoch... Was ist denn wohl "ortsüblich"? Können diese Kosten auch noch in der Erklärung für 2019 angegeben werden?

Freundliche Grüße und noch einmal vielen Dank für die bisherige Hilfe!