Umzugskosten: Tatsächliche Kosten oder Pauschale oder beides möglich?
Verfasst: 12. Mai 2019, 19:19
Guten Tag!
Mein Mann und ich sind 2018 umgezogen, wodurch sich mein Arbeitsweg um täglich mehr als 30 Minuten pro Strecke verkürzt hat.
Es handelt sich um den zweiten berufsbedingten Umzug innerhalb von 5 Jahren für mich (beim ersten Umzug waren wir noch nicht verheiratet).
In unserer Steuererklärung haben wir sowohl tatsächliche Kosten mit Belegen (z. B. Umzugsunternehmen, Umzugskartons) in Höhe von ca. 2700 Euro als auch die Umzugskostenpauschale in Höhe von 2359,50 Euro angegeben, um hiermit Kosten wie die Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ummeldegebühren, Nachsendeauftrag, Wohnungs-Suchanzeigen,... geltend zu machen.
Das FA hat die Pauschale nun nicht anerkannt mit dem Hinweis, dass entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten anerkannt werden.
Ist es richtig, dass entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale anerkannt werden?
Hätte ich dies vorab gewusst, hätte ich sämtliche Quittungen für die o. g. Kosten aufbewahrt und mit angegeben - jedoch dachte ich, dass die Pauschale dies abgedeckt - und so hat es auch der Steuerberater in der Steuererklärung gemacht.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüße!
Mein Mann und ich sind 2018 umgezogen, wodurch sich mein Arbeitsweg um täglich mehr als 30 Minuten pro Strecke verkürzt hat.
Es handelt sich um den zweiten berufsbedingten Umzug innerhalb von 5 Jahren für mich (beim ersten Umzug waren wir noch nicht verheiratet).
In unserer Steuererklärung haben wir sowohl tatsächliche Kosten mit Belegen (z. B. Umzugsunternehmen, Umzugskartons) in Höhe von ca. 2700 Euro als auch die Umzugskostenpauschale in Höhe von 2359,50 Euro angegeben, um hiermit Kosten wie die Schönheitsreparaturen in der alten Wohnung, Ummeldegebühren, Nachsendeauftrag, Wohnungs-Suchanzeigen,... geltend zu machen.
Das FA hat die Pauschale nun nicht anerkannt mit dem Hinweis, dass entweder die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten anerkannt werden.
Ist es richtig, dass entweder die tatsächlichen Kosten oder die Pauschale anerkannt werden?
Hätte ich dies vorab gewusst, hätte ich sämtliche Quittungen für die o. g. Kosten aufbewahrt und mit angegeben - jedoch dachte ich, dass die Pauschale dies abgedeckt - und so hat es auch der Steuerberater in der Steuererklärung gemacht.
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Freundliche Grüße!