Studium als Werbungskosten rückwirkend absetzen
Verfasst: 9. Mai 2019, 12:35
Hallo zusammen,
ich habe mich nun ausführlich mit dem Thema beschäftigt und bin leider immer noch unschlüssig ob und wie ich mein Studium in Nachhinein steuerlich absetzen kann.
Ich hoffe sehr, hier Hilfe zu finden.
Kurz zur Geschichte:
Ich habe bereits einen Bachelor und 2014-2016 meinen Master im Anschluss gemacht. 2017 habe ich meinen ersten Job angetreten und 2018 meine erste Einkommenssteuererklärung für 2017 gemacht. Ich war ganz stolz, dass ich dies alleine geschafft habe, da ich mich zuvor gut eingelesen hatte.
Jetzt liest man immer mehr, dass man sein Studium auch steuerlich absetzen kann. Da es sich in meinem Fall beim Masterstudium um ein Zweitstudium handelt, kann ich dieses als Werbungskosten abrechnen und für die betreffenden Jahre 2014-2016 quasi einen Verlustvortrag machen. Ich habe zu diesem Zeitpunkt nur einen Minijob neben der Uni ausgeführt.
Ist dieser Verlustvortrag in meinem Fall auch noch möglich, obwohl ich das erste Jahr, in dem ich nun gearbeitet habe, bereits eine Steuererklärung gemacht habe und 2017 ja nun nicht mehr mit den 4 vorherigen Jahren (Verlust) verrechnen kann?
Ich habe außerdem gelesen, dass man sein Studium noch 7 Jahre rückwirkend geltend machen kann. Oder muss ich mich auch hier an die 4 Jahresfrist halten und dann wäre die Steuererklärung 2018 meine letzte Möglichkeit mein Masterstudium zu berücksichtigen?
Ich bin schon jetzt sehr dankbar für jeden Tipp!
Viele Grüße aus Essen,
Nadine
ich habe mich nun ausführlich mit dem Thema beschäftigt und bin leider immer noch unschlüssig ob und wie ich mein Studium in Nachhinein steuerlich absetzen kann.
Ich hoffe sehr, hier Hilfe zu finden.
Kurz zur Geschichte:
Ich habe bereits einen Bachelor und 2014-2016 meinen Master im Anschluss gemacht. 2017 habe ich meinen ersten Job angetreten und 2018 meine erste Einkommenssteuererklärung für 2017 gemacht. Ich war ganz stolz, dass ich dies alleine geschafft habe, da ich mich zuvor gut eingelesen hatte.
Jetzt liest man immer mehr, dass man sein Studium auch steuerlich absetzen kann. Da es sich in meinem Fall beim Masterstudium um ein Zweitstudium handelt, kann ich dieses als Werbungskosten abrechnen und für die betreffenden Jahre 2014-2016 quasi einen Verlustvortrag machen. Ich habe zu diesem Zeitpunkt nur einen Minijob neben der Uni ausgeführt.
Ist dieser Verlustvortrag in meinem Fall auch noch möglich, obwohl ich das erste Jahr, in dem ich nun gearbeitet habe, bereits eine Steuererklärung gemacht habe und 2017 ja nun nicht mehr mit den 4 vorherigen Jahren (Verlust) verrechnen kann?
Ich habe außerdem gelesen, dass man sein Studium noch 7 Jahre rückwirkend geltend machen kann. Oder muss ich mich auch hier an die 4 Jahresfrist halten und dann wäre die Steuererklärung 2018 meine letzte Möglichkeit mein Masterstudium zu berücksichtigen?
Ich bin schon jetzt sehr dankbar für jeden Tipp!
Viele Grüße aus Essen,
Nadine