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1. Zweitwohnsitz - Einge Fragen dazu

Verfasst: 7. Mai 2019, 21:59
von Weihnachtsman91
Hallo!
Ich bin Außendienstmitarbeiter und habe seit dem 01.05.2019 eine Zweitwohnung in einem anderen Bundesland. Durch den Außendienst habe ich einen Firmenwagen mit Privatnutzen und der 1% Regelung mit eigener Zuzahlung von ca. 80€ im Monat.
Genau genommen komme ich aus Plauen (Sachsen) und habe jetzt ein möb. Zimmer (ist im Mietvertrag als Mietraum mit 1 Zimmer mit 28qm deklariert, im Grunde ist es wie eine Einliegerwohnung) in Hildesheim (Niedersachsen).
Google Maps spuckt eine Entfernung von 353km teilweise über die Landstraße aus (Kürzeste), die Strecke die ich immer fahre sind 394km (Schnellste), da ich die Autobahn nicht verlassen will.

1. - Ich fahre jedes Wochenende nach Plauen zu meiner Freundin in die gemeinsame Hauptwohnung. Darf ich da wöchentlich eine Heimfahrt (1 Strecke) mit 30c/km trotz Firmenwagen abrechnen?
2 - Falls ja, erkennt das Finanzamt sicher nur die kürzeste Strecke mit Landstraße an von 353km an?
3 - DIe Stadt Hildesheim verlangt eine Zweitwohnsitzsteuer in Höhe von 12% der Kaltmiete. Im Oktober heiraten meine Freundin und ich. Nach der Heirat ist die Steuer, wenn die 2. Wohnung nur beruflich genutzt wird, hinfällig?
4 - Ich habe mich schon etwas im Internet über absetzbare Kosten belesen. Darf ich jetzt wirklich sämtliche Kosten die anfallen, also Kosten für Verträge für die 2. Wohnung, Möbel, Ausstattung immer angeben? Kleiderschrank, Dockingstation für den Arbeitslaptop, PC-Bildschirm, Töpfe für die Küche, Handtücher für das Bad, Bettwäsche usw?
5 - 2018 habe in der Hauptwohnung das Arbeitszimmer häuslich erfolgreich abgesetzt. Kann ich das trotzdem zusätzlich zur 2. Wohnung geltend machen? Oder funktioniert das nur bis zum 30.04.2019, da ich ja erst seit Mai die 2. Wohnung habe. Ich würde das Zimmer ja trotzdem nur zum Arbeiten nutzen.
6 - Wenn ich jetzt z.B. gebraucht einen PC-Monitor mit einer Privatrechnung kaufe, erkennt das FA diese auch für die Zweitwohnung an? Ich möchte einen Monitor als Bildschirm für den Schreibtisch für den Arbeitslaptop haben.
7 - Mein Arbeitgeber zahlt mir Spesen wenn ich mehr als 8 Stunden am Tag unterwegs bin. Das FA zahlt doch auch Spesen wenn man am 2. Wohnsitz ist und entfernt vom Hauptwohnsitz ist, richtig? Wenn mir der Arbeitgeber an einem Tag 12€ bezahlt, muss ich es aus der Steuer rausnehmen oder? Oder darf ich generell nach den ersten 3 Monaten keine Spesen mehr an das FA richten?
8 - Während der ersten 3 Monate darf ich die Spesen als Werbungskosten pauschal ansetzen. Wenn mir mein AG nun für einen Tag Spesen zahlt, muss ich diese doch trotz der SOnderregelung für die ersten 3 Monate rausnehmen, oder dürfen die quasi "doppelt" abgerechnet werden? Beispiel: Von Sonntag Abend bis Freitag Abend bin ich unterwegs, da darf ich diese Summen an das FA stellen: So 12€, Montag 24€, DIenstag 24€, Mittwoch 24€, Donnerstag 24€, Freitag 12€ = für die Woche 120€. Wenn ich jetzt aber in meinem Gebiet Mittwoch 12€ und Donnerstag 12€ mehr als 8 Stunden beim Kunden bin und danach wieder in der 2. Wohnung bin, muss ich dann die Spesen während dieser Sonderregelung an das FA reduzieren? ODer dürfte ich dann in der Woche 144€ ansetzen? Klingt jetzt nicht so gesetzeskonform. :D


Vielen Dank!
Ihr würdet mir sehr helfen.

MfG
Christoph

Re: 1. Zweitwohnsitz - Einge Fragen dazu

Verfasst: 20. Mai 2019, 14:15
von muemmel
Nach der Heirat ist die Steuer, wenn die 2. Wohnung nur beruflich genutzt wird, hinfällig? Ja - siehe hier: https://www.hildesheim.de/pics/medien/1_1489736993/2017_08_25_Infoblatt_Zweitwohnungsteuer.pdf