Bafög Strafzinsen als Werbungskosten
Verfasst: 21. Apr 2019, 18:35
Hallo Zusammen,
ich hatte eine Zeit lang versäumt meinen Bafög Rückzahlungen nachzugehen (*shame on me ), und habe prompt neben der Rückzahlungsforderung noch ein Zinsbescheid bekommen i.H.v. einigen hundert Euro.
Nun habe ich in diversen Online-Quellen gehört dass diese (Straf)-Zinsen als Werbungskosten angesetzt werden können. Hier ein Beispiel:
https://taxfix.de/steuertipps/bafoeg-steuererklaerung/
" Geltend gemacht werden können nur Zinskosten von Krediten. Da du als Student nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen musst und dieser Anteil zinsfrei ist, kannst du diesen nicht absetzen. Nur bei Zahlungsrückstand wird der ausstehende Betrag mit 6 Prozent verzinst. Diese Zinsen kannst du in der Steuererklärung geltend machen."
Das Finanzamt hat jedoch mein Ansetzen als Werbungskosten abgelehnt: "Die Strafzinsen für Ihr Bafög Darlehn sind Kosten der privaten Lebensführung und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig (§12 EStG)."
Was sagen Sie/Ihr hierzu?
Danke & Grüße,
Lukas
ich hatte eine Zeit lang versäumt meinen Bafög Rückzahlungen nachzugehen (*shame on me ), und habe prompt neben der Rückzahlungsforderung noch ein Zinsbescheid bekommen i.H.v. einigen hundert Euro.
Nun habe ich in diversen Online-Quellen gehört dass diese (Straf)-Zinsen als Werbungskosten angesetzt werden können. Hier ein Beispiel:
https://taxfix.de/steuertipps/bafoeg-steuererklaerung/
" Geltend gemacht werden können nur Zinskosten von Krediten. Da du als Student nur die Hälfte des BAföG zurückzahlen musst und dieser Anteil zinsfrei ist, kannst du diesen nicht absetzen. Nur bei Zahlungsrückstand wird der ausstehende Betrag mit 6 Prozent verzinst. Diese Zinsen kannst du in der Steuererklärung geltend machen."
Das Finanzamt hat jedoch mein Ansetzen als Werbungskosten abgelehnt: "Die Strafzinsen für Ihr Bafög Darlehn sind Kosten der privaten Lebensführung und daher nicht als Werbungskosten abzugsfähig (§12 EStG)."
Was sagen Sie/Ihr hierzu?
Danke & Grüße,
Lukas