Wo ist die erste Tätigkeitsstätte?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Almander
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Registriert: 10. Apr 2019, 21:59

Wo ist die erste Tätigkeitsstätte?

Beitrag von Almander »

Hallo,

ich habe jetzt soviel gelesen und verstehe es einfach nicht :)

Zwar kapier ich nicht, wo denn nun meine "erste Tätigkeitsstätte" ist, zu welcher ich die Kilometer der Entfernungspauschale angeben kann.

In meinem Arbeitsvertrag steht unter Arbeitsort: "Der Mitarbeiter erbringt seine Tätigkeiten an verschiedenen Einsatzorten; explitiet in den Geschäftsräumen der Kunden der Firma jedoch überwiegend in den Standorten der Firma."
Als Adresse steht im Arbeitsvertrag nur "Adresse A" , die Firma hat jedoch noch eine Zweigniederlassung "Adresse B" , welche näher zu meinem Wohnort liegt.

Meine Arbeit sieht jedoch seit Juni 18 so aus, dass ich zu 95% jeden Tag direkt zum Kunden fahre. In den Geschäftsräumen der Firma bin ich also nie.

Da es aber mit mir keinen Vertrag gibt wo drinn steht dass ich bis Datum XXX bei diesem arbeite, also im Prinzip arbeite ich wie ein Leiharbeiter, jedoch mit Unbefristetem Arbeitsvertrag bei meiner Firma.

Ist es nun Egal welche der beiden Betriebsstätten ich angebe? Oder muss ich die des Kunden angeben, zwar bin ich da ausschließlich aber eben nicht zu 100%.
Ich darf ja nur eine Adresse nennen oder?

Danke, Alex
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