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Verpflegungsmehraufwendungen durch AG nicht voll ausgeschöpft.

Verfasst: 31. Mär 2019, 21:39
von will
Hallo,

ich habe eine Frage zu den Werbungskosten.
Ich habe von meinem AG eine Bescheinigung für die Verpflegungsmehraufwendungen bekommen, da die zulässigen Sätze durch meinen AG nicht voll ausgeschöpft wurde.
Die Liste enthält nun den Arbeitstag und den jeweiligen Betrag, für den eine Geltendmachung als Werbungskosten noch möglich ist sowie eine Gesamtsumme.

Nun zur Frage:
Wo trage ich diese Beträge in der Steuererklärung ein?
Ist es möglich dies in einer Gesamtsumme anzugeben oder muss dies pro Tag angegeben werden.

Vorab vielen Dank für eine Rückmelung und LG

Re: Verpflegungsmehraufwendungen durch AG nicht voll ausgeschöpft.

Verfasst: 1. Apr 2019, 11:55
von muemmel
Wo trage ich diese Beträge in der Steuererklärung ein? Erstattungen des AG kommen in Zeile 57 der Anlage N.
Ist es möglich dies in einer Gesamtsumme anzugeben oder muss dies pro Tag angegeben werden. Einfach mal die betreffende Zeile angucken - da steht es.

Re: Verpflegungsmehraufwendungen durch AG nicht voll ausgeschöpft.

Verfasst: 4. Apr 2019, 10:50
von will
Danke für die Rückmeldung.
Es handelt sich allerdings nicht um Erstattungen des AG sondern um Beträge, für die noch geltend gemacht werden können.
Ich habe einen Nachweis über die betreffenden Reisetage sowie den Betrag, für den eine Geltendmachung als Werbungskosten noch möglich ist.

Re: Verpflegungsmehraufwendungen durch AG nicht voll ausgeschöpft.

Verfasst: 4. Apr 2019, 13:41
von muemmel
Es handelt sich allerdings nicht um Erstattungen des AG sondern um Beträge, für die noch geltend gemacht werden können. Die VMA kommen in die Zeile 52 bis 54, die Erstattungen in Zeile 57 - die Differenz errechnet sich das Finanzamt dann schon selber...