Bewirtungsbeleg - Vergessen bei Firma einzureichen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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dodoman1000
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Registriert: 29. Mär 2019, 02:25

Bewirtungsbeleg - Vergessen bei Firma einzureichen

Beitrag von dodoman1000 »

Hallo Zusammen,

ich habe im letzten Jahr zwei sehr teure Fehler begangen, in dem mir aus privaten Gründen ein Bewirtungsbeleg untergegangen ist. Mein Problem ist nun, dass die Fristen zur Einreichung in meiner Firma verstrichen sind.

Meine Hoffnung war nun, dass ich die Rechnung auf die Steuer setzen kann, um somit wenigstens etwas Geld wieder zu bekommen.
Der gesamte Sachverhalt wird noch dadurch verklompiziert, dass mir die Gaststätte für eine Rechnungshöhe von 265€ keine gesonderte Rechnung auf meinen Namen bzw. den Firmennamen ausstellen wollte bzw, ausgestellt hat.

Nach allem was ich herausfinden konnte sind die Fristen der Unternehmen bindend.

Kann ich den Beleg dennoch auf meine Steuer unter Werbungskosten absetzen?


Viele Grüße,
Dodoman1000
Severina
Beiträge: 1247
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Bewirtungsbeleg - Vergessen bei Firma einzureichen

Beitrag von Severina »

Auch wenn die Frist verstrichen ist, würde ich zuerst noch mal höflich nachfragen, ob der Beleg nachgereicht werden kann - schaden kann es ja nicht.

Grundsätzlich sind Bewirtungskosten als Werbungskosten bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu 80 % ansetzbar. Ob sie sich auswirken, hängt davon ab, ob die gesamten Werbungskosten mehr als 1.000 € ausmachen.

Eintragung des Anlasses der Bewirtung und der Liste der bewirteten Personen nicht vergessen.
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