Nahtlose Folge von zwei Dienstreisen / Abordnungen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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nasdaq
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Nahtlose Folge von zwei Dienstreisen / Abordnungen

Beitrag von nasdaq »

Hallo zusammen,

da ich mich gerade mal wieder mit der Steuer auseinandersetze, kam bei mir folgende Frage auf - Google und co. haben nicht wirklich etwas zu Tage gefördert:

Wenn zwei nahtlose Abordnungen an denselben Ort erfolgen - beginnt mit der Abordnung Nr. 2 dann der Zeitraum für die Verpflegungspauschale erneut? Auch wenn keine Abreise / erneute Hinreise erfolgt?

BSP: 01.04.2018 - 25.07.2018 und 26.07.2018 bis 30.07.2018


Ich hoffe jemand kann ein bisschen Klarheit rein bringen.
reckoner
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Re: Nahtlose Folge von zwei Dienstreisen / Abordnungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,

meines Erachtens zählen die beiden Abordnungen für die 3 Monatsfrist zusammen.

Stefan

PS: Bei deinen Beispielzahlen spielt das doch gar keine Rolle.
nasdaq
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Registriert: 23. Mär 2019, 12:07

Re: Nahtlose Folge von zwei Dienstreisen / Abordnungen

Beitrag von nasdaq »

reckoner hat geschrieben: 24. Mär 2019, 12:13 meines Erachtens zählen die beiden Abordnungen für die 3 Monatsfrist zusammen.
Hallo Stefan,

genau da bin ich eben total unsicher woran man das fest macht:

a.) ob tatsächlich eine Anreise / Abreise erfolgt
b.) ob es sich um dieselbe Tätigkeit / Abteilung handelt
c.) ob es sich um denselben Ort handelt
d.) ob Hinweise wie beispielsweise - Anreise entfällt, da bereits vor Ort - ausschlaggebend sind.

reckoner hat geschrieben: 24. Mär 2019, 12:13 PS: Bei deinen Beispielzahlen spielt das doch gar keine Rolle.
hm vielleicht habe ich was übersehen, aber die 3 Monate sind doch im ersten Zeitraum bereits überschritten, damit gäbe es für den zweiten Zeitraum (wenn die 3 Monatsfrist für beide zusammenzählt) keine Verpflegungspauschale mehr?
reckoner
Beiträge: 1040
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Nahtlose Folge von zwei Dienstreisen / Abordnungen

Beitrag von reckoner »

Hallo,
b.) ob es sich um dieselbe Tätigkeit / Abteilung handelt
c.) ob es sich um denselben Ort handelt
Diese beiden Punkte müssen dazu führen (jeweils), dass es keine neue Auswärtstätigkeit ist. Denn ansonsten würden Arbeitgeber einfach immer nur für weniger als 3 Monaten entsenden (imho dann ein Gestaltungsmissbrauch).

Auf die Anreise kommt es hingegen gar nicht an, es geht ja nicht um Reisekosten sondern um die Verpflegung.
aber die 3 Monate sind doch im ersten Zeitraum bereits überschritten,
Ja, da hast du recht, ich hatte zu oberflächig geschaut.

Stefan
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