Übernachtungskosten im Pflichtpraktikum

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Knopex
Beiträge: 1
Registriert: 21. Mär 2019, 13:15

Übernachtungskosten im Pflichtpraktikum

Beitrag von Knopex »

Hallo,

ich habe im August 2018 mein Bachelor-Studium beendet (Zweitausbildung nach Berufsausbildung).
Von Februar bis Juni habe ich ein Pflichtpraktikum in einem Unternehmen absolviert (Monatsverdienst ca. 1300 brutto) und mir dafür ein Zimmer vor Ort genommen. HIerfür liegen mir die Rechnungen vor (es handelte sich um Zimmer, die eigentlich tageweise an Monteure vermietet werden).
Mein Erstwohnsitz hat sich nicht verändert, einen Zweitwohnsitz habe ich nicht angemeldet. Am Wochenende bin ich regelmäßig mit der Bahn nach Hause gependelt. Während der gesamten Zeit war ich als Student an der FH eingeschrieben.

Die Übernachtungskosten sowie die Kosten für die Bahnfahrten habe ich als Werbungskosten in meiner Einkommensteuererklärung angegeben.
Jetzt habe ich vom Finanzamt Info bekommen, dass die Übernachtungskosten nicht anerkannt werden, da es sich bei dem Praktikumsunternehmen um meine erste Tätigkeitsstätte handelt.
Meiner Meinung nach ist die Fachhochschule meine erste Tätigkeitsstätte und das Praktikum eine durch das Studium bedingte Auswärtstätigkeit. Hat hierzu evtl. jemand Erfahrungen bzw. Urteile, auf die ich verweisen kann oder hat das Finanzamt Recht?

Vielen Dank im Voraus!
Antworten