Verlustvortrag Werbungskosten trotz ergangenem Steuerbescheid

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Wurti
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Registriert: 21. Mär 2019, 10:33

Verlustvortrag Werbungskosten trotz ergangenem Steuerbescheid

Beitrag von Wurti »

Hallo zusammen,

ich informiere mich für meine Freundin über die steuerliche Berücksichtigung von Studiengebühren.
Meine Freundin hat zwischen 2012 und 2015 eine Erstausbildung (Bachelor) an eine privaten Hochschule für ca. 30.000 EUR absolviert.
Stand heute wären diese Kosten ja nur als Sonderausgaben ansetzungsfähig und somit im Jahr 2019 irrelevant.

Wir setzen hier ganz auf das laufende Verfahren vor dem BVerfG und möchten daher rückwirkend (geht ja wohl 7 Jahre lang) für 2012,2013, 2014 und 2015 eine Antrag auf Verlustfeststellung setzen. Sollte das BVerfG positiv entscheiden, können die gesamten Studienkosten ja als Werbungskosten nachträglich angesetzt werden, da für die besagten Jahre noch keine Steuererklärung abgegeben wurde.

Jetzt hat meine Freundin allerdings für die Jahre 2016 und 2017 schon eine Steuererklärung abgegeben und auch entsprechende Bescheide erhalten. Wie verhält es sich nun mit einem etwaigen Verlustvortrag. Wird dieser dann im ersten Jahr ohne Steuererklärung - also 2018 - verrechnet oder werden die Bescheide 2016 und 2017 rückwirkend geändert?

Da meine Freundin in 2016 unterjährig mit einem eher mäßig bezahlten Job gestartet ist, würde der Großteil eines Verlustvortrages in diesem Jahr leider verpuffen, daher sind wir natürlich daran interessiert, dass der Verlust erst ab 2018, ff. angerechnet wird.

Wie funktioniert die Thematik?

Danke und viele Grüße
Andreas
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag Werbungskosten trotz ergangenem Steuerbescheid

Beitrag von muemmel »

Wird dieser dann im ersten Jahr ohne Steuererklärung - also 2018 - verrechnet oder werden die Bescheide 2016 und 2017 rückwirkend geändert? Weder noch - Sie haben doch die Rechtslage selbst angesprochen: Es wird kein Verlust festgestellt und folglich auch nicht vorgetragen. Gäbe es tatsächlich einen Verlust, würde der natürlich nach 2016 wandern - der Verlust wird stets ins Folgejahr vorgetragen. Insofern wird der Steuerbescheid für 2016 tatsächlich geändert (das geht hier trotz Rechtskraft des Bescheides) und ggf. auch der für 2017.
Da meine Freundin in 2016 unterjährig mit einem eher mäßig bezahlten Job gestartet ist, würde der Großteil eines Verlustvortrages in diesem Jahr leider verpuffen Darauf kommt es nicht an.
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