Hallo zusammen,
ich sitze an meiner Einkommenssteuererklärung und komme bei den Kosten für den Steuerberater nicht weiter.
In dem betroffenen Jahr hatte ich sehr Hohe Steuerberaterkosten in Höhe von über 7.000,-€, da ich rückwirkend eine Selbständigkeit abgewickelt habe.
Diese ganzen Rechnungen habe ich probiert in Kategorien aufzuteilen. Welche ich davon als Werbungskosten als "normaler" Angestellter geltend machen kann ist mir aber immer noch unklar. Die klassischen Ratgeber helfen mir als absoluten Laien leider nicht weiter...
Folgende Kategorien habe ich aus den Rechnungen erfasst:
A- Ermittlung Ausgaben/Einnahmen
B- Buchführung
C- Anträge (Herabsetzung von Vorauszahlungen, Abwenungen/Berichtigungen, Verrechnungen/Erstattungen)
D- Einkommenssteuererklärung (rückwirkend für selbständige Tätigkeiten)
E- Umsatzsteuererklärung (rückwirkend für selbständige Tätigkeiten)
F- Erstellung der Anlage EÜR
G- Gewerbesteuererklärung
H- Prüfungen (Ankündigungen, Bescheide)
I- Ermittlung Korrekttivposten
J- Auslagen
K- Material
Welche Posten kann ich wo angeben?
Vielen Dank!
Steuerberaterkosten
Re: Steuerberaterkosten
Hallo,
Das gehört alles zu der selbstständigen Tätigkeit und muss genau so wie damals erklärt werden (Anlage G oder S, EÜR und ggf. Umsatzsteuererklärung).
Ich kann mir aber in diesem Sonderfall aber vorstellen, dass dem Finanzamt eine Anlage G oder S ausreicht, ich würde da mal nachfragen.
Stefan
sind das alles keine.Werbungskosten als "normaler" Angestellter
Das gehört alles zu der selbstständigen Tätigkeit und muss genau so wie damals erklärt werden (Anlage G oder S, EÜR und ggf. Umsatzsteuererklärung).
Ich kann mir aber in diesem Sonderfall aber vorstellen, dass dem Finanzamt eine Anlage G oder S ausreicht, ich würde da mal nachfragen.
Stefan