Steuerberaterkosten

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ndwsv
Beiträge: 1
Registriert: 15. Mär 2019, 19:34

Steuerberaterkosten

Beitrag von ndwsv »

Hallo zusammen,

ich sitze an meiner Einkommenssteuererklärung und komme bei den Kosten für den Steuerberater nicht weiter.
In dem betroffenen Jahr hatte ich sehr Hohe Steuerberaterkosten in Höhe von über 7.000,-€, da ich rückwirkend eine Selbständigkeit abgewickelt habe.
Diese ganzen Rechnungen habe ich probiert in Kategorien aufzuteilen. Welche ich davon als Werbungskosten als "normaler" Angestellter geltend machen kann ist mir aber immer noch unklar. Die klassischen Ratgeber helfen mir als absoluten Laien leider nicht weiter...
Folgende Kategorien habe ich aus den Rechnungen erfasst:
A- Ermittlung Ausgaben/Einnahmen
B- Buchführung
C- Anträge (Herabsetzung von Vorauszahlungen, Abwenungen/Berichtigungen, Verrechnungen/Erstattungen)
D- Einkommenssteuererklärung (rückwirkend für selbständige Tätigkeiten)
E- Umsatzsteuererklärung (rückwirkend für selbständige Tätigkeiten)
F- Erstellung der Anlage EÜR
G- Gewerbesteuererklärung
H- Prüfungen (Ankündigungen, Bescheide)
I- Ermittlung Korrekttivposten
J- Auslagen
K- Material

Welche Posten kann ich wo angeben?
Vielen Dank!
reckoner
Beiträge: 1046
Registriert: 21. Jun 2017, 00:21

Re: Steuerberaterkosten

Beitrag von reckoner »

Hallo,
Werbungskosten als "normaler" Angestellter
sind das alles keine.

Das gehört alles zu der selbstständigen Tätigkeit und muss genau so wie damals erklärt werden (Anlage G oder S, EÜR und ggf. Umsatzsteuererklärung).

Ich kann mir aber in diesem Sonderfall aber vorstellen, dass dem Finanzamt eine Anlage G oder S ausreicht, ich würde da mal nachfragen.

Stefan
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