Liebes Forum,
ich habe eine Frage zur praktischen Ansetzbarkeit von Kosten aus meinem Auslandsstudium.
Folgender Fall:
Fuer 2014:
- Bis 30.Juni in Deutschland Arbeitnehmer mit Einkommen: EUR100k
- Ab August im MBA Studium in den USA: EUR40k Kosten in 2014 als Werbungskosten angesetzt
- Finanzamt: Akzeptiert und Steuern zurueckerstattet
Fuer 2015 & 2016:
- Studium in USA (Kosten je EUR40k) und keine Steuererklaerung abgegeben
Fuer 2017:
- Ab Juli in Deutschland Arbeitnehmer mit Einkommen: EUR100k
- Ansatz der EUR80k Kosten aus 2015+2016 als Werbungskosten
- Finanzamt: Abgelehnt wegen Zu- und Abflusssystem (Kosten aus 2015+2016 koennen nicht in 2017 angesetzt werden)
Natuerlich wuerde gerne meine Kosten aus 2015 + 2016 ansetzten, nachdem 2014 bereits akzeptiert wurde. Daher die Frage: Wie mache ich das?
Vielen Dank!
Auslandsstudium MBA Kosten
Re: Auslandsstudium MBA Kosten
Ab August im MBA Studium in den USA Und das war eine ZWEITausbildung?
Wie mache ich das? Mittels zweier Anträge auf Verlustfeststellung (einen für 2015 und einen für 2016), was aber nur bei einer Zweitausbildung funktioniert (zumindest nach der derzeitigen Rechtslage).
Wie mache ich das? Mittels zweier Anträge auf Verlustfeststellung (einen für 2015 und einen für 2016), was aber nur bei einer Zweitausbildung funktioniert (zumindest nach der derzeitigen Rechtslage).
Re: Auslandsstudium MBA Kosten
Ja Zweitausbildung. Vielen Dank - ich werde es denke ich so versuchen.muemmel hat geschrieben: ↑12. Mär 2019, 12:42 Ab August im MBA Studium in den USA Und das war eine ZWEITausbildung?
Wie mache ich das? Mittels zweier Anträge auf Verlustfeststellung (einen für 2015 und einen für 2016), was aber nur bei einer Zweitausbildung funktioniert (zumindest nach der derzeitigen Rechtslage).
Re: Auslandsstudium MBA Kosten
Und wenn dann Verlustfeststellungsbescheide für 15 und 16 vorliegen, ändert das Finanzamt automatisch den Bescheid für 17 - das muß es sogar bei Rechtskraft des 17er Bescheides tun, wegen des "Vorliegens eines neuen Grundlagenbescheides", eben der Verlustfeststellungen.