"Auslands" aufenthalt

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Spätdran
Beiträge: 5
Registriert: 6. Mär 2019, 12:48

"Auslands" aufenthalt

Beitrag von Spätdran »

Liebe Mitgliedern,

Ich habe eine thema vor ein paar tage inseriert, und habe mich gefreut auf eure antworten. Wie schon in der andere thread beschrieben ich komme aus den Niederlanden und wollte mit meiner erste Steuererklärung meine studienkosten in NL geltend machen.

Link: https://forum.steuerberaten.de/viewtopic.php?f=96&t=9049

Jetzt kommen aber fragen hinzu:

1: Ich habe während meine Studium ein Auslands semester gemacht, das ding ist, das "Auslands" semester war hier in Deutschland (wie gesagt, ich habe in NL studiert). Kann ich das denn wie gewohnt die Auslands semester kosten geltend machen ?

2: Da ich mit meiner Freund wohne aber der noch im Studium ist, wollte ich die Handwerklichen Nebenkosten unsere Mietwohnung auf meiner name geltend machen. Der vertrag läuft aber in seiner name. Wie mache ich das? einfach angeben das es ein gemeinsamer Haushalt existiert bei der Steuererklärung (Zeile 74 bzw. 75 Hauptvordruck) und Nebenkosten Abrechnung für rückfragen bereit halten (soll ich es direkt schicken?) oder wird das unmöglich sein?

3: ich habe ein kurze zeit Beschäftigung aus Aushilfe während Weihnachtssaison in eine Geschäft aufgenommen um ein bisschen geld zu verdienen. insgesamt waren das weniger als 1000 euro für die ca. 2 Monaten (November und Dezember) gewesen. (ich habe meine Studium in august abgeschlossen, und in september hier her umgezogen aus den NL). Puffen dann meine gesamte gesammelt Verluste von der Studium (etwas unter 20.000 könnte ich geltend machen) wegen dieses kleines periode von Beschäftigung? oder wird das gegengerechnet und bleibt der reste der Verlustes für das Jahr wo ich in meine branche eingestiegen bin. (habe dann in Januar angefangen und das ganze Jahr gearbeitet)? Wie gebe ich das ein?

Ich bedanke mich sehr für jede hilfe.
Liebe grüße,
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: "Auslands" aufenthalt

Beitrag von muemmel »

Puffen dann meine gesamte gesammelt Verluste von der Studium (etwas unter 20.000 könnte ich geltend machen) wegen dieses kleines periode von Beschäftigung? Natürlich nicht.
oder wird das gegengerechnet und bleibt der reste der Verlustes für das Jahr wo ich in meine branche eingestiegen bin. Ja.
Wie gebe ich das ein? Indem Sie Ihren Lohn in die Rubrik schreiben, wo nach Einnahmen aus Arbeitnehmertätigkeit gefragt wird.
Spätdran
Beiträge: 5
Registriert: 6. Mär 2019, 12:48

Re: "Auslands" aufenthalt

Beitrag von Spätdran »

Danke noch mal Muemmel, :)


Und was ist mit die zwei anderen fragen? nähmlich die Erasmus und die nebenkosten unsere wohnung?

Liebe Grüße,
Spätdran
Beiträge: 5
Registriert: 6. Mär 2019, 12:48

Re: "Auslands" aufenthalt

Beitrag von Spätdran »

Hi, ich wollte noch mal die zwei fragen wegen Auslandsaufenthalt stellen, da ich noch keine Antwort bekommen haben. Weiss jemand etwas konkretes oder hat jemand Erfahrung mit eine Ähnliche fall?


1: Ich habe während meine Studium ein Auslands semester gemacht, das ding ist, das "Auslands" semester war hier in Deutschland (wie gesagt, ich habe in NL studiert). Kann ich das denn wie gewohnt die Auslands semester kosten geltend machen ?

2: Da ich mit meiner Freund wohne aber der noch im Studium ist, wollte ich die Handwerklichen Nebenkosten unsere Mietwohnung auf meiner name geltend machen. Der vertrag läuft aber in seiner name. Wie mache ich das? einfach angeben das es ein gemeinsamer Haushalt existiert bei der Steuererklärung (Zeile 74 bzw. 75 Hauptvordruck) und Nebenkosten Abrechnung für rückfragen bereit halten (soll ich es direkt schicken?) oder wird das unmöglich sein?


Liebe Grüße,
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