Liebe Forenmitgliedern,
Ich Stehe mein erster Steuerklärung vor und habe mich schon viel über das thema erkundigt. Trotzdem, ich kann ein konkretes Antwort die mein fall betrifft nicht finden.Es setzt sich so aus:
Ich komme aus den Niederlande und habe dort zuerst eine Berufsausbildung abgeschlossen (Vollzeit, 2 jahre lange, erfüllt die Voraussetzungen) und danach ein bachelor Studium. Alles wurde in NL gemacht. Nach mein bachelor Studium bin ich nach Deutschland umgezogen (Um mit meinen Freund zusammen zu wohnen) und hier mein erste Job aufgenommen (in NL noch nie Steuer gezahlt). Da mein Ausbildung ist hier grundsätzlich anerkannt (EU), stellt sich die folgenden fragen:
1: kann ich die studien kosten von meine Steuerklärung absetzen? (sieht so aus als ich es machen könnte, da deutsche die in NL, oder woanders studieren das auch machen können)
2: Kann ich dann genau wie Deutsche entsprechende verlustvorträge erklären für die zeit meine Bachelorstudium und das von mein erster erklärung absetzen? (die sogennante 7 jahre frist?)
3: Gibt es irgendwelche extra Maßnahmen für die Anerkennung solche verluste? (welche unterlagen benötige ich und ob die übersetzen werden müssen oder nicht. Müssen dann deutsche die in ausland Studieren das machen?)
4: Wie soll ich es abrechnen? abgesehen davon dass ein Studienfinanzierung gibt und ich das monatlich an die Niederländische zuständige Behörde zurückzahle
Hoffentlich kann mir jemand dabei helfen. Dafür bin ich schon im Voraus dankbar.
Liebe Grüße,
Edit: Grammatischer Fehlern, bitte nachsehen
Studium kosten
Re: Studium kosten
1. Ja.
2. Ja.
3. Das wird Ihnen das Finanzamt dann schon mitteilen.
4. Indem Sie für die entsprechenden Kalenderjahre Anträge auf Verlustfeststellung und die Anlage N ausfüllen und dem Finanzamt zuschicken.
2. Ja.
3. Das wird Ihnen das Finanzamt dann schon mitteilen.
4. Indem Sie für die entsprechenden Kalenderjahre Anträge auf Verlustfeststellung und die Anlage N ausfüllen und dem Finanzamt zuschicken.
-
- Beiträge: 2079
- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Studium kosten
für Jahre, in denen man nicht in D wohnte, soll eine deutsche Sreuererlärung gemacht werden??
Re: Studium kosten
Keine Steuererklärung, sondern Anträge auf Verlustfeststellung. Auch eine Ausbildung im Ausland führt zu anrechenbaren Verlusten, wenn damit eine Tätigkeit in D aufgenommen werden soll. Das pflegt bei deutschen Studenten, die im Ausland studieren, ja auch nicht anders zu sein...
Re: Studium kosten
Vielen dank für eure antworten!
Ich werde mich dann mit den ganze arbeit beschäftigen
Liebe Grüße,
Ich werde mich dann mit den ganze arbeit beschäftigen
Liebe Grüße,