Verlustvortrag von 2015 in 2017 verrechnen durch Nichtabgabe Steuererklärung 2016 möglich?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Ännabänana
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Verlustvortrag von 2015 in 2017 verrechnen durch Nichtabgabe Steuererklärung 2016 möglich?

Beitrag von Ännabänana »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Verlustvortrag in dieser Situation:

Ich bin im November 2016 mit meinem Masterstudium fertig geworden, während dem ich jeweils ein Teil des Jahres 2014 und 2015 im Auslandssemster war. Sowohl für das Jahr 2014 als auch für 2015 habe ich nun bereits eine Steuererklärung abgegeben, wo ich Werbungskosten aus dem Studium mit angeben hab und aufgrund des Auslandssemesters auf einen festgestellten Verlustvortrag von gut 11.000 Euro gekommen bin. Soweit so gut. Etwas überrascht hat mich, dass von diesem Verlustvortrag in den Jahren jeweils auch mein Einkommen abgezogen wurde, obwohl ich mit meinem Hiwi-Job immer unter 450 Euro pro Monat geblieben bin, aber da ich immer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung bekommen habe, musste das dann mit verrechnet werden und wurde anscheinend nicht (wie ich gedacht hatte) automatisch pauschal versteuert.

Für das Jahr 2016 werde ich circa 3000 Euro Werbungskosten haben, jedoch habe ich auch 3500 Euro innerhalb meines Hiwi-Jobs verdient, wozu ich auch eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorliegen habe. Ich würde also dort einen negativen Verlustvortrag erzeugen. Im Jahr 2017 habe ich ab Februar dann voll verdient. Ist es möglich, die Steuererklärung für 2016 gar nicht abzugeben und den Verlustvortrag, der Ende 2015 festgestellt worden ist, somit ohne Abzug komplett mit meinen Einkünften aus 2017 verrechnen zu lassen? Oder verfällt der dann, wenn ich da eine Lücke drin habe?

Vielen Dank für eure Bemühungen!

Anna
muemmel
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Re: Verlustvortrag von 2015 in 2017 verrechnen durch Nichtabgabe Steuererklärung 2016 möglich?

Beitrag von muemmel »

Ich würde also dort einen negativen Verlustvortrag erzeugen. Nein, würden Sie nicht: 3.500 Euro minus 1.000 Euro Werbungskostenpauschale minus 3.000 Euro VV = 500 Euro Verlust.
Ist es möglich, die Steuererklärung für 2016 gar nicht abzugeben und den Verlustvortrag, der Ende 2015 festgestellt worden ist, somit ohne Abzug komplett mit meinen Einkünften aus 2017 verrechnen zu lassen? Nein.
Oder verfällt der dann, wenn ich da eine Lücke drin habe? Nein - früher oder später wird man Sie schlicht auffordern, eine Erklärung für 2016 abzugeben.
Ännabänana
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Re: Verlustvortrag von 2015 in 2017 verrechnen durch Nichtabgabe Steuererklärung 2016 möglich?

Beitrag von Ännabänana »

Nein, würden Sie nicht: 3.500 Euro minus 1.000 Euro Werbungskostenpauschale minus 3.000 Euro VV = 500 Euro Verlust.
Ich hatte es so verstanden, dass ich die Werbungskostenpauschale nur dann anrechnen sollte, wenn meine tatsächlichen Werbungskosten dadrunter liegen. Also sobald ich Werbungskosten habe, die über dieser Pauschale liegen, kann ich ja nicht nochmal zusätzlich die Pauschale ansetzen, oder? Und die 3000 Euro sind in 2016 ja erstmal noch Werbungskosten. Insgesamt würden sie mit dem VV von 2015 von 11.000 Euro verrechnet, oder?
Also: 3.500 Euro Verdienst - 3000 Euro Werbungskosten - 11.000 Euro VV aus 2015 = 10.500 Euro Verlustvortrag für Ende 2016. Womit ich 2016 weniger VV hätte als noch Ende 2015.
muemmel
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Re: Verlustvortrag von 2015 in 2017 verrechnen durch Nichtabgabe Steuererklärung 2016 möglich?

Beitrag von muemmel »

Ich hatte es so verstanden, dass ich die Werbungskostenpauschale nur dann anrechnen sollte, wenn meine tatsächlichen Werbungskosten dadrunter liegen. Ja, richtig - ich hatte versehentlich mit 3.000 Euro VV gerechnet statt mit aktuellen WK.
Womit ich 2016 weniger VV hätte als noch Ende 2015. Das ist dann halt unvermeidlich - ein "Überspringen" des Jahres 2016 ist nicht möglich.
Ännabänana
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Re: Verlustvortrag von 2015 in 2017 verrechnen durch Nichtabgabe Steuererklärung 2016 möglich?

Beitrag von Ännabänana »

Okay, dankeschön :) Dann werde ich die Steuererklärung von 2016 wohl auch mal machen.
Danke für die Hilfe!
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