Kosten für Masterstudium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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janabaumler
Beiträge: 3
Registriert: 29. Jan 2019, 20:26

Kosten für Masterstudium

Beitrag von janabaumler »

Hallo Zusammen,

ich habe im Rahmen meines Berufes ein berufsintegrierendes Masterstudium absolviert. Es gab einen Fortbildungsvertrag mit Rückzahlungsklausel, d.h. sofern ich eine bestimmte Zeit im Unternehmen bleibe, muss ich die Kosten nur anteilig bis gar nicht zurückzahlen. Nun tritt der Fall ein, dass ich das Unternehmen verlasse und circa 14.000 € zurück bezahlen muss. Kann ich diese Kosten als Weiterbildungskosten angeben? Wenn ja, würde die Rückzahlung zwar im Jahr 2019 erfolgen, die eigentliche "Leistung" wurde aber von 2016-2018 (Masterstudium) erbracht. Kann ich die Kosten dann bereits in der Steuererklärung von 2018 angeben oder muss ich jetzt das Steuerjahr 2019 abwarten? Da es ja eine beträchtliche Summe ist, wollte ich nochmal nachfragen :) Außerdem fragt mein Arbeitgeber, ob ich die Summe lieber in Raten oder Gesamt überweisen möchte. Gibt es da einen steuerlichen Unterschied?

Danke für Euer Feedback & liebe Grüße
Jana
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten für Masterstudium

Beitrag von muemmel »

Kann ich diese Kosten als Weiterbildungskosten angeben? Ja.
Kann ich die Kosten dann bereits in der Steuererklärung von 2018 angeben oder muss ich jetzt das Steuerjahr 2019 abwarten? Kosten werden immer dann angegeben, wenn sie vom Konto abfließen (sog. "Abflußprinzip") - also 2019.
Außerdem fragt mein Arbeitgeber, ob ich die Summe lieber in Raten oder Gesamt überweisen möchte. Gibt es da einen steuerlichen Unterschied? Es wäre klug, alles in einem Kalenderjahr zu bezahlen. Ob das dann in Raten oder in einer Gesamtsumme erfolgt, ist völlig schnuppe.
janabaumler
Beiträge: 3
Registriert: 29. Jan 2019, 20:26

Re: Kosten für Masterstudium

Beitrag von janabaumler »

Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung!
Liebe Grüße
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kosten für Masterstudium

Beitrag von muemmel »

Kleiner Nachtrag: Man sollte in dem Jahr, wo man die Rückzahlung absetzt, wenigstens 30.000 Euro verdienen. Verdient man weniger, würde eine Verteilung auf 2 Jahre durchaus Sinn machen.
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