Fahrkosten
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Fahrkosten
Guten Tag,
Ich habe am 01.03.2018 Kleinegewerbe als Flyer/Werbung verteiler angemeldet und muss jetzt meine erste Steuererklärung abgeben.
Meine Rechnungen sind alle ohne Umsatzsteuer da ich nur 12500 im Jahr 2018 verdient habe.
Allerdings verteile ich diese Werbung in anderen Städten und muss täglich 100Km und mehr fahren. Ich brauche mind 400€ monatlich für Benzin. Das Auto ist privat angemeldet und Rechnungen von Tankstellen habe ich keine. Aber auf die Rechnung meiner Gerwerbe steht wo die Flyer verteilt sind.
Wie kann ich diese Fahrkosten in der steuererklärung berechnen oder bringt mir das nichts.
Ich habe auch teilzeit Stellte und habe damit um die 5000 im Jahr 2018 verdient. (Sozialversicherungspflichtig)
Laut Elster muss ich ca 2000€ Einkommensteuer bezahlen, stimmt das ??
Danke im Voraus
Ich habe am 01.03.2018 Kleinegewerbe als Flyer/Werbung verteiler angemeldet und muss jetzt meine erste Steuererklärung abgeben.
Meine Rechnungen sind alle ohne Umsatzsteuer da ich nur 12500 im Jahr 2018 verdient habe.
Allerdings verteile ich diese Werbung in anderen Städten und muss täglich 100Km und mehr fahren. Ich brauche mind 400€ monatlich für Benzin. Das Auto ist privat angemeldet und Rechnungen von Tankstellen habe ich keine. Aber auf die Rechnung meiner Gerwerbe steht wo die Flyer verteilt sind.
Wie kann ich diese Fahrkosten in der steuererklärung berechnen oder bringt mir das nichts.
Ich habe auch teilzeit Stellte und habe damit um die 5000 im Jahr 2018 verdient. (Sozialversicherungspflichtig)
Laut Elster muss ich ca 2000€ Einkommensteuer bezahlen, stimmt das ??
Danke im Voraus
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Re: Fahrkosten
finde ich nicht zu viel bei Einnahmen in dieser Höhe - doch es müssen ja auch noch Ausgaben abgezogen werden. Wie haben Sie denn die Fahrtkosten als Ausgabe angesetzt: km-Pauschale oder tatsächliche Kosten? Ist der PKW Betriebsvermögen ( das wäre er zwingend, wenn über 50% Nutzung für Gewerbe!)?
Lia
Lia
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Re: Fahrkosten
Ja aber mein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit habe ich schon versteuert. wieso muss ich nochmal Einkommensteuer bezahlen. Wenn ich nur die 12500 aus selbständiger Arbeit versteueren dann muss ich nur ca 600 zahlen und kein 2000
Re: Fahrkosten
Wenn ich nur die 12500 aus selbständiger Arbeit versteueren dann muss ich nur ca 600 zahlen und kein 2000 Tja, dafür haben Sie ja auch einen Grundfreibetrag von 9.000 Euro - überschreitet man den, steigt der Steuersatz rasch an.
Wie kann ich diese Fahrkosten in der steuererklärung berechnen oder bringt mir das nichts. Wie wäre es, wenn Sie erstmal die Fragen von schlauelia beantworten würden? Dann kann man dazu auch was sagen...
Ja aber mein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit habe ich schon versteuert 5000 Euro im Jahr? Da beträgt die Lohnsteuer exakt null Euro...
Wie kann ich diese Fahrkosten in der steuererklärung berechnen oder bringt mir das nichts. Wie wäre es, wenn Sie erstmal die Fragen von schlauelia beantworten würden? Dann kann man dazu auch was sagen...
Ja aber mein Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit habe ich schon versteuert 5000 Euro im Jahr? Da beträgt die Lohnsteuer exakt null Euro...
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Re: Fahrkosten
Ich habe noch keine Steuererklärung abgegeben, wollte das alleine machen aber scheint sehr kompliziert zu sein.
Das stimmt mit 0 Euro aber jetzt die Frage muss ich für das gesamte Geld Einkommensteuer bezahlen oder nur für 12500 Euro.
Wie wäre es wenn man aus Vollzeitstelle 30,000 verdient und selbständig auch 30,000 muss er lohnsteuer für 30,000 abgeben und noch Einkommensteuer für 600000 bezahlen oder nur für 30000 da er bereits lohnsteuer bezahlt hat. man kriegt ja nur Netto Lohn aufm Konto.
wenn ich nur die 125000 versteuern muss dann sind mir Fahrkosten nicht so wichtig.
Das stimmt mit 0 Euro aber jetzt die Frage muss ich für das gesamte Geld Einkommensteuer bezahlen oder nur für 12500 Euro.
Wie wäre es wenn man aus Vollzeitstelle 30,000 verdient und selbständig auch 30,000 muss er lohnsteuer für 30,000 abgeben und noch Einkommensteuer für 600000 bezahlen oder nur für 30000 da er bereits lohnsteuer bezahlt hat. man kriegt ja nur Netto Lohn aufm Konto.
wenn ich nur die 125000 versteuern muss dann sind mir Fahrkosten nicht so wichtig.
Re: Fahrkosten
Hallo,
vorweg mal ein paar grundsätzliche Sätze:
- Lohnsteuer und Einkommensteuer ist das selbe (besser: Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer).
- versteuert werden muss am Ende (=Steuerbescheid) das gesamte Einkommen, das errechnet sich grob aus Einnahmen minus Ausgaben/Werbungskosten.
- bei der Versteuerung gibt es Freibeträge, insbesondere den Grundfreibetrag (incl. Sozialversicherungen sind das grob 11.000 Euro).
- der Grundfreibetrag ist bei Steuerklasse 1 und 4 in die Lohnsteuertabelle eingerechnet, bei Klasse 3 sogar doppelt.
- selbstständige Tätigkeiten unterliegen überhaupt keinem Direktabzug, daher ist die Steuer immer im Nachhinein zu entrichten (Vorauszahlungsforderungen sind aber möglich, meist sicher).
In deinem konkreten Fall wird aber natürlich nichts gegengerechnet, da du ja auch keine Lohnsteuern gezahlt hast.
Ganz oben auf jedem Einkommensteuerbescheid gibt es eine Tabelle mit Forderungen und Zahlungen, das wird dann saldiert und es verbleibt die Nachzahlung oder die Erstattung.
Hier mal schnell ein Beispiel (über Bildersuche): https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/steuerbescheid-wer-kann-helfen-zu-verstehen/0_big.jpg?v=1530026822768
Zu den Fahrtkosten würde ich in Zukunft zu einem Fahrtenbuch raten.
Und da es vermutlich Betriebsvermögen ist sollte durchaus mal ein Steuerberater beauftragt werden, oder Fachwissen erworben werden. Oft hilft es schon wenn man einmal professionelle Hilfe bekommt, dann hat man einen guten Ansatz für die nächsten Jahre.
Stefan
vorweg mal ein paar grundsätzliche Sätze:
- Lohnsteuer und Einkommensteuer ist das selbe (besser: Lohnsteuer ist die Vorauszahlung auf die Einkommensteuer).
- versteuert werden muss am Ende (=Steuerbescheid) das gesamte Einkommen, das errechnet sich grob aus Einnahmen minus Ausgaben/Werbungskosten.
- bei der Versteuerung gibt es Freibeträge, insbesondere den Grundfreibetrag (incl. Sozialversicherungen sind das grob 11.000 Euro).
- der Grundfreibetrag ist bei Steuerklasse 1 und 4 in die Lohnsteuertabelle eingerechnet, bei Klasse 3 sogar doppelt.
- selbstständige Tätigkeiten unterliegen überhaupt keinem Direktabzug, daher ist die Steuer immer im Nachhinein zu entrichten (Vorauszahlungsforderungen sind aber möglich, meist sicher).
Für das gesamte Einkommen. Dabei werden bereits gezahlte Steuern aber natürlich angerechnet.muss ich für das gesamte Geld Einkommensteuer bezahlen oder nur für 12500 Euro.
In deinem konkreten Fall wird aber natürlich nichts gegengerechnet, da du ja auch keine Lohnsteuern gezahlt hast.
In dem Beispiel würde 60.000 Euro Einkommen festgestellt und versteuert. Und die bereits abgeführten Lohnsteuern dagegen gerechnet.Wie wäre es wenn man aus Vollzeitstelle 30,000 verdient und selbständig auch 30,000 muss er lohnsteuer für 30,000 abgeben und noch Einkommensteuer für 600000 bezahlen oder nur für 30000 da er bereits lohnsteuer bezahlt hat. man kriegt ja nur Netto Lohn aufm Konto.
Ganz oben auf jedem Einkommensteuerbescheid gibt es eine Tabelle mit Forderungen und Zahlungen, das wird dann saldiert und es verbleibt die Nachzahlung oder die Erstattung.
Hier mal schnell ein Beispiel (über Bildersuche): https://images.gutefrage.net/media/fragen/bilder/steuerbescheid-wer-kann-helfen-zu-verstehen/0_big.jpg?v=1530026822768
Zu den Fahrtkosten würde ich in Zukunft zu einem Fahrtenbuch raten.
Und da es vermutlich Betriebsvermögen ist sollte durchaus mal ein Steuerberater beauftragt werden, oder Fachwissen erworben werden. Oft hilft es schon wenn man einmal professionelle Hilfe bekommt, dann hat man einen guten Ansatz für die nächsten Jahre.
Stefan