Wann Therapiehund ansetzen

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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HeldvomErdbeerfeld
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Wann Therapiehund ansetzen

Beitrag von HeldvomErdbeerfeld »

Hallo,

wir haben uns im vergangenen Jahr einen Welpen zugelegt, der zu einem Therapiehund ausgebildet werden soll. Meine Partnerin übt den therapeutischen Beruf bereits aus und hat auch den Rückhalt des Betriebes, den Hund entsprechend einsetzen zu dürfen sobald dieser die erforderlichen Qualifikationen erworben hat.

Jetzt zu meiner Frage:
Ab wann können wir den Hund steuerlich als Arbeitsmittel ansetzen? Ab sofort mit der Argumentation, es soll ein Therapiehund werden halte ich für unmöglich. Nach meinem Verständnis würde ich den Hund erst in dem Jahr geltend machen, in denen er entsprechend "genutzt" wird und dann versuchen rückwirkend sämtliche Kosten anzusetzen die nötig waren um ihn zu entsprechend weit zu bringen (Anschaffung, Tierarztbesuche, z.T. Futter, Hundeschule, etc.). Oder habe ich hier einen groben Denkfehler? :?:

VG
Der Held vom Erdbeerfeld
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Wann Therapiehund ansetzen

Beitrag von muemmel »

Oder habe ich hier einen groben Denkfehler? Ja. Kosten werden in dem Jahr angesetzt, in dem sie entstehen. Folglich kann man sie nicht rückwirkend ansetzen - wenn für das Jahr X ein rechtskräftiger Steuerbescheid besteht, wird der nicht mehr nachträglich zu Ihren Gunsten geändert.
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