Hallo allerseits,
habe heute meinen Steuerbescheid 2017 erhalten. In meiner Erklärung wollte ich unter anderem folgenden Punkt absetzen, der nicht anerkannt wurde.
Im Rahmen eines berufsbedingten Umzugs musste ich um vorzeitig den Mietvertrag meiner alten Wohnung aufzulösen einen Makler mit der Suche nach einem Nachmieter für die alte Wohnung beauftragen. Dabei sind Kosten (Maklerprovision) in Höhe von zwei Kaltmieten entstanden.
Hat jemand Erfahrung damit, ob solche Kosten absetzbar sind, und falls ja, auf welche Gesetzestexte/Präzedenzfälle ich mich in einem möglichen Einspruch berufen kann?
Würde mich über eure Unterstützung freuen!
Viele Grüße,
kuk03395