Fahrtkosten – 1.500€ Ausgaben, 150€ Erstattung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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lily
Beiträge: 1
Registriert: 15. Jan 2019, 18:56

Fahrtkosten – 1.500€ Ausgaben, 150€ Erstattung?

Beitrag von lily »

Hallo liebes Steuerberaten-Forum,

ich bin neu hier – falls das Thema hier nicht hingehört, bitte ich um Entschuldigung und Verschiebung :)

Der Titel bringt es eigentlich schon auf den Punkt, aber hier noch ein paar Infos: Ich arbeite Vollzeit (Steuerklasse 1) und muss, um zur Arbeit zu kommen, ein Monatsticket in Höhe von 140€ (x11 Monate = 1.540€ pro Jahr) berappen.

Habe beim Ausfüllen meiner Steuererklärung einen Fehler gemacht und anstelle der Jahres- die Monatskosten eingetragen (zugegebenermaßen ein schusseliger Anfängerfehler, war meine erste Steuererklärung), Einspruch eingelegt, Ticketbelege nachgereicht, und so weiter ... drei Monate später das Ende vom Lied: Rückzahlung von 150€. (Habe ansonsten keine Kosten, die von der Steuer absetzbar wären.)

Jetzt meine naive Frage: Ist das so richtig?? Immerhin zahle ich über das Zehnfache, um überhaupt zur Arbeit zu kommen und Einkommenssteuer berappen zu können, und dafür kriege ich mickrige 10% zurück? Das kann doch nicht sein? Lohnt es sich, auf das Finanzamt zu gehen und da mal genauer nachzuhaken, oder ist das einfach so und ich muss mich – zugegebenermaßen schmollend – damit abfinden?

Danke für euren Rat – wie gesagt, diese ganze Steuersache ist mir fremd und einen Steuerberater kann ich mir ehrlich gesagt nicht leisten, deshalb hoffe ich, hier ein paar Hinweise zu ergattern.

Lieben Gruß,
lily
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fahrtkosten – 1.500€ Ausgaben, 150€ Erstattung?

Beitrag von Severina »

Wenn Sie sonst wirklich KEINE Werbungskosten angegeben haben, lautet die Rechnung wie folgt:

Fahrtkosten 1.540 €
-Werbungskostenpauschbetrag* 1.000 €
verbleiben 540 €

darauf entfallende Steuererstattung 150 €

entspricht einem Anteil von knapp 27,6 %.

Je nachdem, was Sie verdienen, kann das schon möglich sein.

* Dieser Pauschbetrag wird jedem Arbeitnehmer gewährt und er ist in die Lohnsteuertabellen bereits eingearbeitet. Nur, wenn Sie mehr als 1000 € Werbungskosten haben, wirken diese sich aus - und zwar nur soweit, wie die Kosten den Pauschbetrag übersteigen.

Sie sollten aber auf jeden Fall noch 16 € für anteilige Werbungskosten und 119 € pauschal für Fortbildung etc. angeben. Spenden und Handwerkerleistungen nicht vergessen.
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