Hallo Forum,
erst mal ein neues gutes (Steuer-) Jahr....
Ich habe eine Frage zu den Werbungskosten meines Arbeitszimmers:
Ich war letztes Jahr voll angestellt und arbeite ausschließlich und nur vom Homeoffice für meinen Chef. (ca. 60' Brutto, Lstkl. 4)
Dh. ich kann mein Arbeitszimmer voll absetzen. Die Abzugsvoraussetzungen wären auch erfüllt.
Seit 01.05. habe ich auch noch ein Nebengewerbe angemeldet.
Hier könnte ich ja auch das Arbeitszimmer als Ausgaben ansetzen.
Die Firma läuft sehr gut, ich mache einen Gewinn von ca. 5000€.
Den möchte ich natürlich Buchhaltungstechnisch jetzt drücken.
Jetzt stellt sich mir die Frage ich wie ich das am besten mache ?
Ich möchte natürlich soviel wie möglich absetzen. Soll aber alles sauber und sicher sein.
Welche Möglichkeiten habe ich ? Was wäre die beste Konstellation ?
Das Arbeitszimmer voll über Lohnsteuer als Werbungskosten ?
Das Arbeitszimmer zu 1250€ über die Lohnsteuer und voll in der Firma nochmal ansetzen ? (ist das erlaubt)
Das Arbeitszimmer nur über die Firma und voll absetzen ?
Oder irgendwie 1/2 1/2 splitten ? Wenn ja, wie ?
Mein Buchhaltungsbüro, welches die Fibu für die Firma macht, ist da auch etwas überfragt.
Vielen Dank für Eure Tipps...
Linguin
Arbeitszimmer und zus. Nebengewerbe
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- Registriert: 19. Jul 2011, 19:54
Re: Arbeitszimmer und zus. Nebengewerbe
ein Buchhaltungsbüro darf diese Fragen nicht beantworten -siehe StBG!
Wenn AZ bei Anlage N voll abgesetzt wird, kann man es nicht nochmal bei den Nebeneinkünften absetzen! Hier sollte ein Stb befragt werden - ein Forum ersetzt diesen nicht!
Lia
Wenn AZ bei Anlage N voll abgesetzt wird, kann man es nicht nochmal bei den Nebeneinkünften absetzen! Hier sollte ein Stb befragt werden - ein Forum ersetzt diesen nicht!
Lia
Re: Arbeitszimmer und zus. Nebengewerbe
Das Arbeitszimmer zu 1250€ über die Lohnsteuer und voll in der Firma nochmal ansetzen ? (ist das erlaubt) Nein, das Vortäuschen von Kosten, die man gar nicht hat, ist Steuerhinterziehung.
Oder irgendwie 1/2 1/2 splitten ? Wenn ja, wie ? Das wäre korrekt, wobei halt der jeweilige Nutzungsanteil zu schätzen wäre - insofern wird die Aufteilung bei Vollzeitjob und Nebengewerbe eher nicht 50:50 sein, sondern die Arbeitnehmertätigkeit wird überwiegen. Siehe hier: https://www.buhl.de/steuernsparen/arbeitszimmer-beteiligen-sie-den-fiskus/
Oder irgendwie 1/2 1/2 splitten ? Wenn ja, wie ? Das wäre korrekt, wobei halt der jeweilige Nutzungsanteil zu schätzen wäre - insofern wird die Aufteilung bei Vollzeitjob und Nebengewerbe eher nicht 50:50 sein, sondern die Arbeitnehmertätigkeit wird überwiegen. Siehe hier: https://www.buhl.de/steuernsparen/arbeitszimmer-beteiligen-sie-den-fiskus/