Ich habe folgende Frage:
Bin als Angestellter Sozialarbeiter tätig und fahre morgens in mein Büro um den Tag zu planen beziehungsweise Protokolle des Vortages abzuliefern. Und danach bin ich für Personen tätig, die an unterschiedlichen Orten wohnen. In meiner Steuererklärung habe ich rund 210 Tage Fahrtkosten mit 0,30 € pro einfachem Kilometer bis zu meinem Büro angegeben und weitere 160 Tage, an denen ich mehr als 8 Stunden von zu Hause abwesend bin als Abwesenheitspauschale für Mehraufwand. Das Finanzamt hat in meinem Steuerbescheid jetzt die 160 Tage nicht berücksichtigt sondern nur die 210 Tage Werbungskosten für die Fahrten zum Büro. Hiergegen möchte ich Einspruch einlegen. Meines Erachtens müsste doch beides möglich sein, einmal die Werbungskosten für die einfachen Fahrten zum Büro und daneben der Mehraufwand für mehr als 8 Stunden Abwesenheit? Vielen Dank für eure Antworten