Job, Verlustvortrag Student

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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ptlg
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Registriert: 15. Dez 2018, 15:59

Job, Verlustvortrag Student

Beitrag von ptlg »

Hallo zusammen,

habe da mal eine Frage, die ich bisher noch nicht wirklich klären konnte:
Kann ich für das Jahr 2015 noch eine Steuererklärung abgeben, obwohl die Erklärung für 2016 bereits abgegeben wurde und ich auch alles wiederbekam?
Hintergrund: Habe erst Ende 2016 meinen Job begonnen und war vorher Student. Die Steuererklärung für 2016 habe ich also machen lassen, für dieses Jahr gab es alles an Steuern zurück - eine super Sache. Nun frage ich mich allerdings, ob ich meine Auslandsaufenthalte (2x Auslandspraktikum, 1x Auslandssemester) plus die Studiengebühren usw. aus den Vorjahren noch geltend machen kann und diese dann als Verlustvortrag mit nach 2017 nehmen kann, um dort meine Steuerlast zu senken?

Geht sowas, oder ist da nun "dicht", weil 2016 bereits erledigt ist und das dort sonst chronologisch hätte beachtet werden müssen?

Würde mich über ein paar Infos dazu freuen, vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Job, Verlustvortrag Student

Beitrag von muemmel »

Sie können eine Erklärung abgeben, aber Sinn macht das nicht - Ihr Verlust wandert ins FOLGEJAHR, d. h., nach 2016. Und mehr als alles kann man schlecht zurückkriegen. Nur dann, wenn der vorgetragene Verlust die Einnahmen von 2016 überstiege, bliebe noch ein Rest-Verlust, der nach 2017 weiterwandern würde.
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