Verlustvortrag aus Studium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Fubiaaa
Beiträge: 6
Registriert: 6. Okt 2017, 19:06

Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von Fubiaaa »

Hallo zusammen,

ich habe nach einigem Suchen noch keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Ich beschreibe mal meinen Fall:

Ich war von 10/2009 bis 10/2014 im Vollzeit-Bachelorstudium und von 10/2014 bis 12/2016 im Vollzeit-Masterstudium an der Universität. Dort hatte ich natürlich Ausgaben wie bspw. Studiengebühren, Laptop, etc. Beläuft sich pro Jahr auf vielleicht 1-2000 €. Während des Studiums habe ich den vollen BAföG-Satz bekommen und nebenbei gearbeitet. Sagen wir ich habe 7000 € BAföG und 4000 € aus dem Nebenjob pro Jahr bekommen. So wie ich das verstanden habe, wird das BAföG nicht als Einkommen angesehen und mit dem Nebenjob habe ich keine Steuern gezahlt, also 0 € Lohnsteuer pro Jahr. Mir stellen sich folgende Fragen:

1. Wie ist das mit dem Verlustvortrag zu verstehen? Habe ich mit 0 € gezahlter Lohnsteuer und 2000 € Ausgaben für das Studium einen Verlustvortrag von 2000 €?
2. Da es für den Bachelor erstmal keine Möglichkeit des Verlustvortrags gibt, würde ich sukzessive die Steuererklärungen 2014, 2015 und 2016 nachholen. Muss ich dabei jeweils warten, bis die Steuererklärung von bspw. 2014 durch ist, damit ich den Verlustvortrag auf 2015 schiebe usw.? Oder kann ich alle gleichzeitig machen und direkt in 2018 anwenden? 2017 habe ich bereits erledigt.
3. Es steht ja noch auf der Kippe, ob der Bachelor irgendwann evtl. doch angerechnet werden kann. Es wird ja allgemein empfohlen, die Steuererklärungen zu machen und nach Erhalt des Bescheid Einspruch zu erheben. Kann ich das auch noch nach den Steuererklärungen für den Master machen?

Zusammengefasst: Lohnt sich der Verlustvortrag für mich? Und wie ist die beste Vorgehensweise bzgl. der Reihenfolge?

Ich freue mich auf eure Antworten. Vielen Dank im Voraus!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von muemmel »

1. Nein, haben Sie nicht: Die Rechnung lautet Einnahmen minus Ausgaben = macht 2.000 Euro plus. Anders wäre das nur, wenn die 4.000 Euro aus einem pauschal versteuerten Minijob kämen - das ist dann steuerlich gesehen kein Einkommen.
2. Ich sehe gar keinen Verlust. Aber zur Frage: Ja, man kann das gesammelt abgeben.
3. Einen VV können Sie 7 Jahre lang einreichen, d. h., für 9 und 10 sowieso nicht mehr, für 11 bald nicht mehr. Den Rest können Sie später machen.
Fubiaaa
Beiträge: 6
Registriert: 6. Okt 2017, 19:06

Re: Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von Fubiaaa »

Hallo muemmel,

vielen Dank für die Antwort.

zu 1.: Das müsste ich nochmal prüfen. Habe eine Zeit lang als Minijobber gearbeitet und dann später kurz als Midijob. BAföG zähl hier als Einkommen? Da ich es ja zur Hälfte zurückzahlen muss, hätte ich das jetzt nicht gedacht.

Also zählt nur ein Minijob nicht als Einkommen? Wie sieht es denn mit Praktikantenvergütungen aus?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von muemmel »

BAföG zähl hier als Einkommen? Nein - das haben Sie scheinbar irgendwie falsch verstanden.
Wie sieht es denn mit Praktikantenvergütungen aus? Die gehören zum Einkommen.
Fubiaaa
Beiträge: 6
Registriert: 6. Okt 2017, 19:06

Re: Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von Fubiaaa »

Danke nochmal für deine Antwort muemmel.

Um das hier abzuschließen, und evtl. auch als Hilfe für andere, möchte ich das kurz anhand von 3 Beispielen klären:


Einkommen: 13.000 € (7.000 € BAföG + 4000 € pauschalversteuerter Minijob) - davon 0 € als Einkommen angerechnet
Ausgaben: 2.000 €
Verlustvortrag: 2.000 €


Einkommen: 10.000 € (2.000 € Studienkredit + 8.000 € Midijob) - davon 8.000 € als Einkommen angerechnet
Ausgaben: 2.000 €
Verlustvortrag: 0 €


Einkommen: 10.000 € (6.000 € Studienkredit + 4.000 € Praktikantenvergütung) - davon 4.000 € als Einkommen angerechnet
Ausgaben: 2.000 €
Verlustvortrag: 0 €

Habe ich das so richtig verstanden?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von muemmel »

Ist alles korrekt. Zu berücksichtigen wäre noch der Verlauf: Wenn z. B. die 2.000 Euro VV aus Beispiel 1 in das Beispiel 2 oder 3 wandern, also in Jahre, wo es mehr als 3.000 Euro Einkommen gab (1.000 Euro sind pauschal als Werbungskostenpauschale abzuziehen), dann ist er weg.
Fubiaaa
Beiträge: 6
Registriert: 6. Okt 2017, 19:06

Re: Verlustvortrag aus Studium

Beitrag von Fubiaaa »

muemmel hat geschrieben: 19. Dez 2018, 15:16 Ist alles korrekt. Zu berücksichtigen wäre noch der Verlauf: Wenn z. B. die 2.000 Euro VV aus Beispiel 1 in das Beispiel 2 oder 3 wandern, also in Jahre, wo es mehr als 3.000 Euro Einkommen gab (1.000 Euro sind pauschal als Werbungskostenpauschale abzuziehen), dann ist er weg.
Das ist auch noch ein guter Punkt. Damit fällt das für mich schon mal flach, da ich im letzten Studienjahr meine Masterarbeit im Unternehmen geschrieben und eine Praktikantenvergütung bekommen habe. Somit sind alle Vorteile futsch.

Somit ist ein Verlustvortrag wirklich nur für Personen möglich, die in der Zweitausbildung wenig bis gar kein Geld verdient haben.

Vielen Dank für die vielen Antworten muemmel!
Antworten