Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Aspirin
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Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von Aspirin »

Guten Abend liebes Forum,

ich hab einem Studienkollegen bei der Steuer geholfen den Verlustvortrag geltend zu machen. Eigentlich bin ich recht fit in dem Thema, hab jetzt aber doch eine Frage.
Wir haben für die Jahre
2014, 2015, 2017 einen Verlustvortrag von 2000 pro Jahr. (rein fiktiv) Vor 2 Jahren hat er alleine eine Steuererklärung abgeben und alle Kosten als SONDERAUSGABEN deklariert. Meines Wissen kann ich gegen diesen Bescheid nicht mehr vorgehen. Allerdings hat das Finanzamt jetzt folgendes gemacht:
2014: -2000
2015: -2000
2016: +2000 (3000 Einkommen - 1000 Werbungkostenpauschale)
2017: -2000
---------------
-4000

Soweit verstehe ich das ganze noch. Jetzt zum ABER: Er hat in der Steuererklärung von 2016 ja quasi 10.000 EUR als Sonderausgaben angeben und das Finanzamt hat ihm die maximalen 6.000 angerechnet. Wäre das Einkommen für 2016 damit nicht vollständig eliminiert? (also statt +2000, einfach 0).

Vielen lieben Dank
muemmel
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Re: Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von muemmel »

Allerdings hat das Finanzamt jetzt folgendes gemacht: Das Finanzamt hat ernsthaft Sonderausgaben zu vortragbaren Verlusten erklärt?
Wäre das Einkommen für 2016 damit nicht vollständig eliminiert? (also statt +2000, einfach 0). Natürlich - aber das scheint ja ohnehin ein sehr sonderbares Finanzamt zu sein...
Aspirin
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Registriert: 24. Jun 2015, 21:30

Re: Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von Aspirin »

Ich glaube hier liegt ein Missverständnis vor.

Die Sonderausgaben wurden NICHT als "vortragbare Verluste" angerechnet.

Wir hatten zu Beginn einen Verlustvortrag von -4000, dann hat er knapp 3000 EUR verdient und bekam die 1000 EUR Werbungskostenpauschale abgezogen und eben die zig tausend Euro Sonderausgaben. Allerdings blieben als zvE die 2.000 stehen und man hatte nach 2016: -4000+2000 = -2000 Verlustvortrag.

Aber meine Frage war, ob sich die "+2000" nicht zu unrecht in den Verlustvortrag verrechnen, da die Sonderausgaben diese ja eliminieren
muemmel
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Re: Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von muemmel »

Aber meine Frage war, ob sich die "+2000" nicht zu unrecht in den Verlustvortrag verrechnen, da die Sonderausgaben diese ja eliminieren Aha, jetzt verstehe ich. Die 2000 Euro sind in der Tat mit dem VV zu verrechnen - Werbungskosten werden VOR Sonderausgaben abgezogen (§ 10d(2) EStG).
Aspirin
Beiträge: 21
Registriert: 24. Jun 2015, 21:30

Re: Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von Aspirin »

Echt? Nimmt man nicht das zvE?

Er hat doch in 2016:
Einkünfte: 3000
Werbungskosten: -1000
Sonderausgaben: -10.000
.............................
zvE: -8.000

Das ergibt dann in meinen Augen 0, weil Sonderausgaben nicht übertragbar.

Wäre es dann nicht richtig: Verlustvortrag14+VV15+ "aus 2016 0" + VV16+VV17.

Ich verstehe nicht warum man die Sonderausgaben in 2016 ansetzt, aber dann in 2017 eben nur Einkommen+Werbungkosten=zvE ansetzt.
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von Severina »

Aspirin hat geschrieben: 5. Dez 2018, 15:08 Echt? Nimmt man nicht das zvE?

Nein, man nimmt den GdE.

Er hat doch in 2016:
Einkünfte: 3000
Werbungskosten: -1000

und damit positive Einkünfte in Höhe von 2000, die mit dem bis dahin entstandenen Verlustvortrag verrechnet werden.


Sonderausgaben: -10.000
.............................
zvE: -8.000

Das ergibt dann in meinen Augen 0, weil Sonderausgaben nicht übertragbar.

Wäre es dann nicht richtig: Verlustvortrag14+VV15+ "aus 2016 0" + VV16+VV17.

Ich verstehe nicht warum man die Sonderausgaben in 2016 ansetzt, aber dann in 2017 eben nur Einkommen+Werbungkosten=zvE ansetzt.
Ist Ihnen der Fall geläufig, dass ein Student Verlustvorträge hat, die dann aber ins Leere laufen, weil er nach Ende des Studiums gegen Ende des Kalenderjahres seinen erste Stelle antritt und dann z.B. in 3 Monaten weniger als den Grundfreibetrag verdient? Auf die Einkünfte wären also keine Steuern angefallen, dennoch wird der Verlustvortrag gegengerechnet und der ganze Aufwand vorher war für die Katz. Genau dasselbe liegt hier auch vor, nur verursacht durch den Ansatz als Sonderausgaben.

Vorläufigkeitsvermerke sind überprüft?
Aspirin
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Registriert: 24. Jun 2015, 21:30

Re: Fehler gemacht in der Steuererklärung.

Beitrag von Aspirin »

Ok, alles klar, dann ist die Frage geklärt. Shit Happens. Da hat er sich ganz schön ins Bein geschossen.

Ja, die Problematik kenne ich. Allerdings ist es bei den Kollegen, denen ich geholfen habe, dass sich das meist ausgeht, ins nächste jähr noch genug zu nehmen.


Danke ans Forum. Bin wieder etwas schlauer.
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