Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Marco9869
Beiträge: 9
Registriert: 1. Dez 2018, 17:46

Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von Marco9869 »

Hallo,

ich habe eine kurze Frage, die ich leider nirgendwo gefunden habe.

Ich bin seit 2017 Arbeitnehmer und möchte gern nächstes Jahr zum ersten mal eine Steuererklärung abgeben.
Im Januar 2017 habe ich eine Riester Rente abgeschlossen. Ich weiß, dass ich alle Voraussetzungen erfülle, um meine Altersvorsorge steuerlich begünstigen zu lassen.
Da ich allerdings sehr nah an meinem Arbteisplatz wohne (10 km -> 666 € Fahrtwegpauschale) komme ich nicht auf die 1000 € Pauschalbetrag und müsste hier Werbungskosten zurückzahlen. (Weitere Werbungskosten habe ich nicht, d.h. keine großen Kosten aus dem Studium, Arbeitskleidung, und was es noch alles gibt.)

Frage: Gibt es die Möglichkeit nur Anlage AV abzugeben oder muss die Anlage N mit abgegeben werden? Wenn ja, gibt es eine andere Möglichkeit die Werbungskosten zu "umgehen"?

Besten Dank für Eure Mühe!


Viele Grüße,
Marco
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von Severina »

:geek: Werbungskosten zurückzahlen?

Nein, so funktioniert das nicht.

Die 1000 € Werbungskostenpauschale kann jeder AN ansetzen und sie ist in die Lohnsteuertabelle auch schon eingearbeitet.

Bei einem Arbeitnehmer, der weniger als 1000 € Werbungskosten hat, passiert: nichts.

Ein AN, der tatsächlich mehr als 1000 € WK hat, setzt die tatsächlichen Kosten an.

Ganz sicher, dass Sie die 1000 nicht doch knacken? Mit den Nichtaufgriffsgrenze für Arbeitsmittel wären sie schon bei 792 €.
Gewerkschafts- oder Berufsverbandsbeiträge können angesetzt werden, Fortbildungskosten, eine Unfallversicherung, die
das berufliche Risiko abdeckt (oder 50 % der UV, wenn diese berufliche und private Risiken abdeckt)…

Oder hatten Sie Sonderausgaben über die Vorsorgeaufwendungen hinaus - Spenden, Kinderbetreuungskosten, Handwerkerleistungen?

Die Anlage N können Sie jedenfalls bedenkenlos ausfüllen - weglassen dürfen Sie sie nicht (würde auch nix nützen, da das Finanzamt die Daten der Lonsteuerbescheinigung eh schon vorliegen hat).
Marco9869
Beiträge: 9
Registriert: 1. Dez 2018, 17:46

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von Marco9869 »

Hallo Severina,

erstmal vielen lieben Dank für deine Antwort! So toll das die Leute so hilfsbereit sind.

Dann habe ich mich falsch ausgedrückt :)

"Bei einem Arbeitnehmer, der weniger als 1000 € Werbungskosten hat, passiert: nichts." Ich habe oft gehört und auch gelesen, dass wenn die 1000 € nicht zusammen kommen, es zu einer Nachzahlung kommen kann. Ist das also 100 % Quatsch?

Das mit der Nichtaufgriffsgrenze ist interessant, danke! Ja, eine Unfallversicherung habe ich abgeschlossen. Da sie meinen kompletten Tag abdeckt, also auch meine Arbeitszeit, ist sie eine berufliche/private Versicherung, oder? Somit kann ich 50% als Werbungskosten und 50% als Sonderausgaben anrechnen lassen, richtig? Die 1000 € sind leider damit immer noch nicht erreicht :D Alle anderen aufgeführten Möglichkeiten habe ich nicht.

Besten Dank!
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von muemmel »

Ich habe oft gehört und auch gelesen, dass wenn die 1000 € nicht zusammen kommen, es zu einer Nachzahlung kommen kann. Ist das also 100 % Quatsch? Im Netz steht ja viel Quatsch, aber das habe ich noch nirgends gelesen... Die 1.000 Euro sind eine PAUSCHALE, d. h, die steht Ihnen unabhängig von den tatsächlichen Kosten immer zu, wie von Severina schon richtig beschrieben wurde.
Alle anderen aufgeführten Möglichkeiten habe ich nicht. Kirchensteuer auch nicht?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von muemmel »

Somit kann ich 50% als Werbungskosten und 50% als Sonderausgaben anrechnen lassen, richtig? Die 1000 € sind leider damit immer noch nicht erreicht Die 1.000 Euro gelten ja auch nur für Werbungskosten - die Pauschale für Sonderausgaben beträgt 36 Euro, d. h., ab dem 37. Euro läßt sich da was absetzen. Allerdings läßt sich eine Unfallversicherung nur absetzen, wenn man ein relativ niedriges Einkommen hat (bis ca. 2.000 Euro brutto).
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von Severina »

Marco9869 hat geschrieben: 1. Dez 2018, 21:11 " Ich habe oft gehört und auch gelesen, dass wenn die 1000 € nicht zusammen kommen, es zu einer Nachzahlung kommen kann. Ist das also 100 % Quatsch?
Na, da würde ich aber gern wissen, wo Sie das gelesen haben - denn das ist sogar 150 % Quatsch.

Zu den 50 % Sonderausgaben (genauer: Vorsorhesufwand) - das geht zwar, läuft aber meistens ins Leere, da außer bei recht niedrigem Arbeitslohn mit den Sozialversicherungsbeiträgen bei Arbeitnehmern die Höchstbeträge bereits ausgeschöpft werden.

Tante Edit sagt: Ups, das hat Muemmel auch schon alles geschrieben- sorry, hab ich auf dem Handydisplay übersehen.
Marco9869
Beiträge: 9
Registriert: 1. Dez 2018, 17:46

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von Marco9869 »

Hallo,
Na, da würde ich aber gern wissen, wo Sie das gelesen haben - denn das ist sogar 150 % Quatsch.
Zum Beispiel habe ich das hier gelesen:

https://www.steuererklaerung.de/ratgeber-steuern/steuernachzahlung-finanzamt

oder:

https://www.billomat.com/magazin/nachzahlung-bei-freiwilliger-steuererklaerung/#

Also es steht vielleicht nicht direkt in den Artikeln, aber für mich erweckt es durchaus den Eindruck, dass in wenigen Fällen unter bestimmten Voraussetzungen eine Nachzahlung fällig ist. Sind diese Artikel schlicht falsch oder habe ich etwas falsch verstanden?

Viele Grüße,
Marco
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Keine Werbungskosten, aber Riester Rente

Beitrag von Severina »

Ich würde eher sagen, Sie haben nicht richtig gelesen ;-)

Im ersten Link geht es darum, wie man vorgehen sollte, wenn eine Nachzahlung festgesetzt wird und man der Meinung ist,
das dies nicht korrekt ist - der Arbeitnehmerpauschbetrag kommt dort doch gar nicht vor.

Im zweiten Link wird der Arbeitnehmerpauschbetrag zwar mal erwähnt- aber nur in der Liste der Gründe, warum sich eine
Steuererklärung lohnen kann für jemanden, der eigentlich keine abgeben MUSS. Und da steht eben 'wenn man mehr Werbungs-
kosten zu den Einkünften als Arbeitnehmer hat als 1.000 €'.

Von weniger WK als 1000 € ist auch in diesem Artikel überhaupt nicht die Rede - vielleicht doch noch mal gründlich lesen.
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