Erste Tätigkeitsstätte

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
paulpaul
Beiträge: 1
Registriert: 25. Nov 2018, 11:53

Erste Tätigkeitsstätte

Beitrag von paulpaul »

Guten Abend,

ich bin Ihnen für kompetente Hinweise für meine offene Steuerrechtsfrage sehr dankbar!

Im vergangenen Steuerjahr hatte ich zwei Vertretungsverträge für eine Professur an der Universität X, die über 500 km von meinem Wohnort H entfernt lag. Von meiner Heimuniversität H wurde ich via Sonderurlaub freigestellt. Aufgrund des Vertretungsstatus und da ich Freunde in der Nähe von X habe, hatte ich mich gegen die Anmietung einer 2. Wohnung entschieden. In der vorlesungsfreien Zeit war ich zudem unregelmäßig vor Ort – und habe auch nur während des Semesters regemäßig Reisekosten geltend gemacht.

Mit der Einkommenssteuererklärung will man mir nun sagen, ich hätte meine 1. Tätigkeitsstätte obgleich des Vertretungsstatus meiner Anstellung und der nicht Regelmäßigkeit der Anwesendheit in der vorlesungsfreien Zeit in X. Daher wurden Fahrten nach H nur einfach (Entfernung x1) als Wegstrecke zur Arbeit und eben nicht als Reisekosten (Entfernung hin und rück) als Werbungskosten akzeptiert. Als Quelle wurde das Lohnbüro angegeben. Wenn ich hier z.B. den Strukturbaum nach Lohnbüro betrache, ist die Entscheidung des Finanzamts für mich nicht nachvollziehbar (https://www.google.com/url?sa=i&rct=j&q=&esrc=s&source=images&cd=&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjQ-8zHifDeAhUM3qQKHbVLCWsQjhx6BAgBEAI&url=https%3A%2F%2Fwww.berlin.de%2Fpolitik-und-verwaltung%2Frundschreiben%2Fdownload.php%2F4322753&psig=AOvVaw2LN4hMSJYk4cnxO7KfJAY5&ust=1543253533847527)

Einspruch habe ich bereits eingelegt. Falls dieser abgelehnt wird, wäre es ratsam gar zu klagen?

Beste Grüße
Antworten